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title: "Ab wann gibt es eine Entschädigung bei Flugverspätung?"
description: "Warum nur die Ankunftszeit zählt, wie die Schwelle gemessen wird, welche Rolle die Ursache spielt, was bei Anschlussverlust gilt"
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lang: "de"
category: "Rechte und Störungen · Fluggastrechte"
domain: "reise"
pillar: "rechte-und-stoerungen"
status: "entwurf"
published: "2026-09-20"
reviewed: "2026-09-20"
type: "Artikel"
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# Ab wann gibt es eine Entschädigung bei Flugverspätung?

> **Entwurf.** Dieser Beitrag erfüllt die Redaktionsregel noch nicht vollständig und ist nicht indexiert.

Maßgeblich für einen Ausgleich bei Verspätung ist in Deutschland allein die Ankunft am Endziel, nicht der Abflug. Gemessen wird ab dem Moment, in dem die erste Tür geöffnet wird. Erreicht die Verspätung die Schwelle und liegt kein außergewöhnlicher Umstand vor, entsteht ein pauschaler Anspruch je Person.


## Auf einen Blick

| Frage | Antwort |
|---|---|
| Maßgeblicher Zeitpunkt | Ankunft am Endziel |
| Beginn der Messung | Öffnen der ersten Tür |
| Rolle des Abflugs | keine |
| Betreuung | ab Wartezeit, ursachenunabhängig |
| Pauschale | nur ohne außergewöhnlichen Umstand |
| Bezugspunkt bei Umstieg | letzter Flughafen der Buchung |

## Nur die Ankunft zählt

Der Abflug ist gleichgültig. Ein Flug, der drei Stunden später startet und durch Rückenwind und
kurze Rollzeiten pünktlich landet, löst keinen Ausgleich aus. Ein Flug, der pünktlich startet
und mit großer Verspätung ankommt, kann einen auslösen.

Gemessen wird die Ankunft am Endziel, und zwar in dem Moment, in dem die erste Tür geöffnet wird
und die Passagiere das Flugzeug verlassen können. Weder das Aufsetzen auf der Bahn noch das
Erreichen der Parkposition gibt den Ausschlag. Bei einer Verspätung nahe der Schwelle kann diese
Unterscheidung über den ganzen Anspruch entscheiden, weil zwischen Aufsetzen und Türöffnung
leicht zwanzig Minuten liegen.

Als Endziel gilt der letzte Flughafen der durchgehenden Buchung. Bei einem verpassten Anschluss
zählt deshalb die Ankunft am letzten Ort, die Verspätung des ersten Fluges spielt keine Rolle.
Eine Zubringerverspätung von vierzig Minuten kann so zu einer Ankunftsverspätung von acht
Stunden werden, und der Anspruch richtet sich nach den acht.

## Warum die Schwelle eine Rechtsprechungsfrage ist

Die Verordnung selbst nennt für die Verspätung keine Pauschale. Der Anspruch bei großer
Ankunftsverspätung ist von der Rechtsprechung entwickelt worden, aus dem Gedanken, dass eine sehr
späte Ankunft den Reisenden ebenso trifft wie eine [Annullierung](/de/glossar/annullierung).

Die Schwelle steht deshalb in der Rechtsprechung und nicht im Verordnungstext, was
Standardschreiben von Fluggesellschaften gelegentlich ausnutzen. Die Staffelung nach Entfernung
ist dieselbe wie bei der Annullierung, und die Kürzungsregel für sehr lange Strecken gilt
entsprechend. Sie greift, wenn eine Ersatzbeförderung die Verspätung auf einer Langstrecke unter
eine zweite Schwelle drückt. Ein Schreiben, das den Anspruch mit dem Hinweis ablehnt, die Verordnung kenne keine
[Entschädigung](/de/glossar/ausgleichszahlung) für Verspätungen, ist formal richtig und im
Ergebnis falsch.

## Welche Flüge überhaupt erfasst sind

Die europäische Regelung gilt nicht für jeden Flug, und die Grenze verläuft an zwei Merkmalen.

Erfasst ist jeder Flug, der **von einem Flughafen in der Europäischen Union abgeht**, unabhängig
von der Fluggesellschaft. Ein Abflug in Frankfurt mit einer außereuropäischen Gesellschaft fällt
darunter.

Erfasst ist außerdem jeder Flug, der **in die Union hineinführt und von einer in der Union
ansässigen Fluggesellschaft** ausgeführt wird. Ein Rückflug aus einem Drittstaat mit einer
europäischen Marke fällt darunter, derselbe Rückflug mit einer außereuropäischen Marke nicht.
Tarif und Geschäftsmodell spielen keine Rolle. Eine Billigfluggesellschaft ist genauso erfasst
wie jede andere, solange Abflugort und Sitz passen.

Bei einer Hin- und Rückreise ist deshalb häufig nur eine Richtung geschützt. Maßgeblich ist
außerdem die ausführende Fluggesellschaft, nicht die verkaufende. Bei Flügen unter fremder
Flugnummer wird das regelmäßig verwechselt; die Mechanik dahinter steht in
[Codeshare](/de/codeshare).

## Die Ursache entscheidet nur über einen Teil

Wie bei der Annullierung stehen mehrere Ansprüche nebeneinander, und nur einer hängt an der
Ursache.

Die **Betreuung** entsteht ab bestimmten Wartezeiten, gestaffelt nach Streckenlänge, und sie ist
ursachenunabhängig. Bei Wetter, Streik der Flugsicherung oder gesperrtem Luftraum schuldet die
Fluggesellschaft Verpflegung und gegebenenfalls Unterkunft genauso wie bei einem technischen
Defekt. Die Einzelheiten stehen in [Betreuungsleistungen](/de/betreuungsleistungen).

Der **pauschale Ausgleich** entfällt bei außergewöhnlichen Umständen. Was darunter fällt und was
nicht, ist in [Anspruch bei Annullierung](/de/anspruch-bei-annullierung) ausgeführt und gilt hier
unverändert. Nennt die Fluggesellschaft Wetter als Grund, ist damit die Pauschale bestritten,
die Betreuung nicht. Die Beweislast für den Umstand und für die getroffenen Maßnahmen liegt bei
der Fluggesellschaft.

Die **[Erstattung](/de/glossar/erstattung)** kommt hinzu, wenn die Verspätung so groß wird, dass die Reise ihren Zweck
verliert. Ab einer erheblichen Abflugverspätung kann der Reisende von der Beförderung Abstand
nehmen und den Ticketpreis zurückverlangen, statt zu fliegen.

## Rechenbeispiel: vierzig Minuten werden acht Stunden

Ein Reisender fliegt mit einem Umstieg, alles auf einer Buchung. Der erste Flug kommt vierzig
Minuten zu spät an, der Anschluss ist weg, die Ersatzverbindung geht am Abend. Die Ankunft am
Endziel liegt acht Stunden nach dem Plan.

Für die Frage des Ausgleichs sind die vierzig Minuten bedeutungslos. Gerechnet wird die
Ankunftsverspätung von acht Stunden am Endziel, und die Entfernung für die Staffelung ist die
Gesamtstrecke der Buchung, nicht die des ersten Abschnitts. Zusätzlich entstehen
[Betreuungsleistungen](/de/glossar/betreuungsleistungen) für die Wartezeit am
Umsteigeflughafen, unabhängig von der Ursache. Sie stünden auch dann zu, wenn ein Gewitter den
ersten Flug aufgehalten hätte und die Pauschale deshalb entfiele.

Mit zwei getrennten Tickets sähe dieselbe Reise ganz anders aus. Gegen die erste
Fluggesellschaft gäbe es nichts, weil sie ihren Abschnitt mit vierzig Minuten Verspätung
erbracht hat. Der zweite Flug wäre ein nicht angetretener Flug, und der Ticketwert wäre verloren.
Was [getrennte Tickets](/de/glossar/getrennte-tickets) sonst noch kosten, steht in
[Getrennte Tickets](/de/getrennte-tickets).

## Wie sich die Ankunftszeit belegen lässt

Der Anspruch steht und fällt mit einer Zahl, und diese Zahl hält die Fluggesellschaft. Eigene
Belege gleichen das aus, und am einfachsten entstehen sie noch am Reisetag.

**Flugverfolgungsdienste** mit Verlaufsdaten speichern Start- und
Landezeiten über Jahre und sind die brauchbarste Quelle, auch wenn sie die Landung und nicht die
Türöffnung protokollieren. Die **Anzeigetafel** am Flughafen zeigt die tatsächliche Ankunft, und
ein Foto davon kostet nichts. Die **App der Fluggesellschaft** zeigt die Zeiten am genauesten und
löscht sie oft nach wenigen Tagen, weshalb ein Bildschirmfoto noch am Ankunftstag entstehen sollte.

Oft übersehen wird die **Bordkarte des Ersatzfluges** mit ihren Zeiten. Sie belegt, dass
überhaupt umgebucht wurde und wann die Ersatzverbindung geplant war. Zusammen mit der
ursprünglichen Buchungsbestätigung ergibt sich daraus die Differenz, um die es geht, ohne dass
eine fremde Datenbank bemüht werden muss.

Bei einer Verspätung nahe der Schwelle lohnt sich zusätzlich eine Notiz zur Türöffnung, ergänzt um
die Uhrzeit auf dem Mobiltelefon beim Aussteigen. Das klingt übergenau, kann aber in solchen
Fällen über den ganzen Anspruch entscheiden.

## Die Kette der Vorverspätungen

Ein Argumentationsmuster begegnet in Ablehnungsschreiben besonders oft: Das Flugzeug sei bereits
am Morgen durch ein Gewitter aufgehalten worden, und die Verspätung am Abend sei die Folge davon.

Rechtlich trägt dieses Muster nur begrenzt. Ein [außergewöhnlicher Umstand](/de/glossar/aussergewoehnlicher-umstand) kann eine spätere
Verspätung decken, aber nur, soweit die Fluggesellschaft alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat,
um die Auswirkungen zu begrenzen. Dazu gehört, Reserveflugzeuge und Reservebesatzungen
einzusetzen, Umläufe zu tauschen und Passagiere auf andere Flüge umzubuchen. Eine Fluggesellschaft,
die einen straff geplanten Umlauf ohne Puffer fliegt, kann sich am Abend nicht auf das Gewitter
vom Morgen berufen.

Mit dem Verweis auf eine Vorverspätung ist eine Forderung deshalb nicht erledigt. Offen bleibt,
was zwischen dem Ereignis und dem eigenen Flug unternommen wurde, und diese Frage muss die
Fluggesellschaft beantworten.

## Der Weg zur Auszahlung

Der Ablauf entspricht dem bei einer Annullierung. Zuerst die schriftliche Forderung an die
ausführende Fluggesellschaft mit Buchungsnummer, Flugdaten, geplanter und tatsächlicher
Ankunftszeit und einer konkreten Summe. Dann, bei Ablehnung, die Schlichtung. Danach der
Dienstleister oder das Gericht.

Verjährt ist der Anspruch in Deutschland erst nach den regelmäßigen drei Jahren, gerechnet ab dem
Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Trotzdem geht die Forderung am besten am Tag nach der
Ankunft hinaus, solange die Unterlagen vollständig und die Erinnerung genau sind. Jede Woche
danach macht die Sache mühsamer, ohne sie wertvoller zu machen.

Bei Verspätungen bieten Fluggesellschaften häufiger eine Teilsumme oder einen Gutschein an. Ein
Gutschein ist kein Ausgleich, und die Annahme beendet die Forderung; die Abwägung steht in
[Gutschein statt Geld](/de/gutschein-statt-geld). Auch die Ursache ist bei Verspätungen öfter
strittig als bei Annullierungen. Eine Kette aus Vorverspätungen, bei der das Flugzeug den ganzen
Tag hinterherfliegt, ist nach der Rechtsprechung in der Regel kein außergewöhnlicher Umstand,
auch wenn die erste Verzögerung des Tages einer war.

## Was neben der Pauschale noch zu holen ist

Drei Positionen werden bei Verspätungen regelmäßig übersehen.

**Auslagen während der Wartezeit.** Verpflegung, Übernachtung und Transport entstehen
unabhängig von der Ursache, werden aber nur gegen Belege erstattet, und eine eigene Buchung
bleibt im Rahmen des Angemessenen. Eine Reiseversicherung deckt solche Auslagen teilweise, etwa
Übernachtung oder Ersatzkäufe, den pauschalen Ausgleich ersetzt sie nicht. Gegenüber der
Fluggesellschaft besteht diese Position immer. Sie kostet nur Belege und
keinen Streit über Ursachen, und bei einer Reisegruppe summiert sie sich schneller, als die
meisten erwarten.

**Nutzlos gewordene Anschlussleistungen**, etwa eine im Voraus bezahlte Hotelnacht oder ein
Mietwagen, der nicht abgeholt werden konnte. Zur Pauschale gehören sie nicht. Sie sind ein
nachzuweisender Schaden und laufen häufig besser über eine Reiseversicherung als über die
Fluggesellschaft.

**Bezahlte Zusatzleistungen des verspäteten Fluges**, die nicht erbracht wurden. Ein gebuchter
Sitzplatz in einer Reihe, die es im Ersatzflugzeug nicht gibt, ist eine nicht erbrachte
Leistung, und die Gebühr gehört zurück. Was eine solche Gebühr überhaupt kauft, steht in
[Sitzplatzgebühren](/de/sitzplatzgebuehr).

## Wann sich die Forderung nicht lohnt

Eine Forderung auf die Pauschale bringt nichts, wenn eine ihrer Grundlagen fehlt.

- **Ankunft unterhalb der Schwelle.** Dann besteht keine Pauschale, und daran ändert auch eine
  sehr unangenehme Wartezeit nichts. Die Betreuungsleistungen bleiben davon unberührt und
  gehören trotzdem eingefordert.
- **Getrennte Tickets.** Der Schaden ist real, der Anspruch gegen die erste Fluggesellschaft
  fehlt.
- **Abflug im Drittstaat mit einer dort ansässigen Fluggesellschaft.** Ein Flug von einem
  außereuropäischen Land nach Deutschland mit einer nichteuropäischen Fluggesellschaft fällt
  nicht unter die europäische Regelung.
- **Selbst verschuldete Verspätung**, etwa durch zu spätes Erscheinen am Gate. Der Flug war
  dann pünktlich, und das Problem lag beim Reisenden.
- **Keine gesicherten Unterlagen.** Die Forderung trägt dann nur so weit, wie die
  Fluggesellschaft sie selbst bestätigt, und das ist erfahrungsgemäß weniger, als passiert ist.

## Verspätung, Annullierung und die Grauzone dazwischen

Zwischen einer sehr großen Verspätung und einer Annullierung liegt ein Bereich, in dem beide
Einordnungen vertretbar erscheinen, und die Wahl hat Folgen.

Wird ein Flug um mehr als einen Tag verschoben, behandeln Gerichte das regelmäßig als
Annullierung, auch wenn die Flugnummer bleibt. Dasselbe gilt, wenn die Route wesentlich geändert
wird oder das Flugzeug nach dem Start zum Ausgangsflughafen zurückkehrt.

Für Reisende ist der Unterschied vor allem praktisch. Bei einer Annullierung entsteht sofort das
Wahlrecht zwischen Erstattung und [Ersatzbeförderung](/de/glossar/ersatzbefoerderung), bei einer Verspätung erst ab einer
erheblichen Wartezeit. Bietet die Fluggesellschaft am Flughafen eine Verschiebung um einen Tag
an, lohnt deshalb die ausdrückliche Frage nach der Einordnung, und die Antwort gehört notiert.

Die Zahlenhöhe unterscheidet sich zwischen beiden Fällen nicht, die Staffelung nach Entfernung ist
dieselbe. Unterschiedlich sind allein die Voraussetzungen und der Zeitpunkt, ab dem gerechnet
wird.

## Die häufigsten Fehler

- **Den verspäteten Abflug rechnen.** Für den Ausgleich zählt allein die Ankunft am Endziel.
- **Die Landung als Ankunft nehmen.** Die Uhr stoppt erst, wenn die erste Tür aufgeht, und
  dazwischen können zwanzig Minuten liegen.
- **Bei Umstieg den ersten Abschnitt messen.** Maßgeblich sind die Gesamtstrecke der Buchung
  und die Ankunft am Endziel.
- **Die Betreuung wegen Wetter nicht einfordern.** Verpflegung und Unterkunft hängen nicht an
  der Ursache, sie stehen auch bei Gewitter zu.
- **Einen Gutschein annehmen.** Mit der Annahme ist die Forderung erledigt.
- **Die Zeiten nicht sichern.** Die App der Fluggesellschaft löscht den Verlauf oft nach
  wenigen Tagen, ein Bildschirmfoto am Ankunftstag hält ihn fest.
- **Die Vorverspätung als Begründung hinnehmen.** Die Beweislast für die getroffenen Maßnahmen
  liegt bei der Fluggesellschaft, und die Frage, was dazwischen unternommen wurde, darf sie
  nicht offen lassen.

## Verwandte Themen

- [Anspruch bei Annullierung](/de/anspruch-bei-annullierung)
- [Betreuungsleistungen](/de/betreuungsleistungen)
- [Verpasster Anschluss](/de/verpasster-anschluss)
- [Getrennte Tickets](/de/getrennte-tickets)
- [Gutschein statt Geld](/de/gutschein-statt-geld)
- [Umsteigezeit](/de/umsteigezeit)

## Häufige Fragen

### Zählt der verspätete Abflug?

Nein. Maßgeblich ist allein die Ankunft am Endziel. Ein Flug, der spät startet und pünktlich landet, löst keinen Ausgleich aus.

### Wann gilt ein Flugzeug als angekommen?

Wenn die erste Tür geöffnet wird und Passagiere aussteigen können. Nicht das Aufsetzen und nicht das Erreichen der Parkposition.

### Was ist das Endziel?

Der letzte Flughafen der durchgehenden Buchung. Bei einem Umstieg zählt die Ankunft dort, nicht am Zwischenstopp.

### Gilt der Anspruch auch bei Anschlussverlust?

Ja, wenn alle Abschnitte auf einer Buchung stehen und die Ankunft am Endziel die Schwelle erreicht.

### Zählt die Betreuung getrennt?

Ja. Verpflegung und Unterkunft entstehen ab bestimmten Wartezeiten und sind vom Ausgleich unabhängig, auch bei Wetter.

### Was, wenn die Fluggesellschaft Wetter nennt?

Dann ist die Pauschale bestritten, nicht die Betreuung. Die Beweislast für den Umstand und die getroffenen Maßnahmen liegt bei der Fluggesellschaft.

### Wird bei sehr langen Strecken gekürzt?

Auf Langstrecken sieht die Regelung eine Kürzung vor, wenn eine Ersatzbeförderung die Verspätung unter eine zweite Schwelle drückt.

### Wie beweise ich die Ankunftszeit?

Über Flugverfolgungsdienste mit Verlaufsdaten, ergänzt um ein Foto der Anzeigetafel. Die App der Fluggesellschaft löscht den Verlauf häufig.

### Verjährt der Anspruch?

In Deutschland nach den regelmäßigen drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand.

### Gilt das auch für Billigfluggesellschaften?

Ja. Die Regelung unterscheidet nicht nach Tarif oder Geschäftsmodell, sondern nach Abflugort und Sitz der Fluggesellschaft.

### Zahlt die Reiseversicherung bei Verspätung?

Sie deckt teils Auslagen, etwa Übernachtung oder Ersatzkäufe. Den pauschalen Ausgleich ersetzt sie nicht.

### Was bei einer Verspätung des Zubringers?

Steht alles auf einer Buchung, zählt die Ankunft am Endziel. Bei getrennten Tickets gibt es keinen Anspruch gegen die erste Fluggesellschaft.

## Quellen

- [Verordnung (EG) Nr. 261/2004: Fluggastrechte](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2004/261/oj)
- [Your Europe: Fluggastrechte](https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_de.htm)
- [Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland: Fluggastrechte: Entschädigung bei Flugärger sichern](https://www.evz.de/themen/verkehr/flugzeug/fluggastrechte/)
- [ADAC: Entschädigung bei Flugverspätung: Ansprüche von bis zu ...](https://www.adac.de/reise-freizeit/ratgeber/reiserecht/flugverspaetung/)
- [NDR.de: Fluggastrechte: Was tun bei Flugverspätung oder -ausfall?](https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Fluggastrechte-Was-tun-bei-Flugverspaetung-und-ausfall,flugverspaetung107.html)
