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title: "Kann ich in Deutschland Steuern per Kreditkarte zahlen?"
description: "Warum Finanzämter Karten nicht annehmen, welche öffentlichen Abgaben trotzdem per Karte gehen, was Zahlungsdienstleister daraus machen, wie sich der Punktegewinn rechnet und wann der Umweg sinnlos ist."
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lang: "de"
category: "Karten und Geld · Zahlungswege"
domain: "geld"
pillar: "karten-und-geld"
status: "entwurf"
published: "2026-09-18"
reviewed: "2026-09-18"
type: "Artikel"
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# Kann ich in Deutschland Steuern per Kreditkarte zahlen?

> **Entwurf.** Dieser Beitrag erfüllt die Redaktionsregel noch nicht vollständig und ist nicht indexiert.

In Deutschland nehmen Finanzämter Kreditkarten für Steuerzahlungen nicht an, gezahlt wird per Überweisung oder per Lastschrifteinzug. Punkte lassen sich über Steuern deshalb nicht sammeln, und Umwege über Zahlungsdienstleister sind mit einem Entgelt verbunden und decken ohnehin nur einzelne kommunale Abgaben ab.


## Auf einen Blick

| Zahlung | Karte möglich |
|---|---|
| Einkommensteuer ans Finanzamt | nein |
| Umsatzsteuer ans Finanzamt | nein |
| Kommunale Verwaltungsgebühren | teils, je Gemeinde |
| Bußgelder | teils, je Behörde |
| Zahlung über einen Dienstleister | teils, mit Entgelt |
| Bargeldvorschuss und Überweisung | technisch ja, wirtschaftlich unsinnig |

Kaum eine Frage aus dem Punktebereich hat in Deutschland eine so kurze Antwort und wird trotzdem so
oft gestellt. Sie stammt aus einem anderen Rechtsraum, in dem die Antwort anders ausfällt, und
gerade deshalb lohnt es sich, den Grund für den Unterschied zu kennen.

Die Übersicht trennt drei Gruppen. Steuern ans Finanzamt lassen sich per Karte gar nicht zahlen.
Gebühren und Bußgelder einzelner Behörden manchmal, meist mit Entgelt und über kleine Beträge. Und
über Dienstleister oder einen Bargeldvorschuss geht technisch fast alles, nur kostet es mehr, als
die Punkte bringen. Die Antwort passt deshalb in zwei Sätze: Beim Finanzamt geht es nicht, und
überall sonst entscheidet der Vergleich von Entgelt und Punktwert.

## Warum das Finanzamt keine Karten nimmt

Die Steuerkasse kennt zwei Zahlungswege: die Überweisung und den Lastschrifteinzug. Beide sind im
Verfahren vorgesehen und kosten die Behörde nichts. Beide laufen über ein Bankkonto, und bei beiden
steht vorher fest, welcher Betrag fließt.

Eine Kartenzahlung kostet dagegen ein Entgelt. Es müsste entweder von der Behörde getragen oder auf
den Zahlenden umgelegt werden, und beides passt nicht in ein Verfahren, in dem die Höhe der Schuld
durch Bescheid feststeht. Punkte über Steuern zu sammeln, ist in Deutschland deshalb auf keinem
regulären Weg möglich. Das ist keine Lücke im Angebot, es folgt aus dem Verfahren.

Die Erwartung, es müsse doch gehen, kommt meist von außen. In einigen Ländern ist die Kartenzahlung
von Steuern über Dienstleister üblich, und Berichte darüber prägen die Vorstellung, es müsse hier
ebenso funktionieren.

Hinzu kommt die Höhe der Beträge. Eine Steuerzahlung ist für viele Haushalte die größte
Einzelzahlung des Jahres, und gerade deshalb wirkt die Aussicht auf Punkte darauf so attraktiv. Die
Rechnung dahinter ist trotzdem dieselbe wie bei jeder anderen Zahlung mit Entgelt. Sie gilt
genauso für Mieten, Versicherungen und Beiträge, denn überall steht das Entgelt gegen die
Punktequote, wie [Miete mit Karte zahlen](/de/miete-mit-karte) für den bekanntesten dieser Fälle
beschreibt.

Die Lastschrift ist der Weg, den die Finanzverwaltung selbst bevorzugt. Sie hat einen praktischen
Vorteil: Bei einer Korrektur des Bescheids wird der Unterschiedsbetrag automatisch ausgeglichen, ohne
dass jemand eine Überweisung anstoßen muss.

Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag werden zusammen mit der Einkommensteuer festgesetzt und
erhoben, und für sie gilt derselbe Zahlungsweg. Eine getrennte Behandlung gibt es nicht.

## Wo Karten im öffentlichen Bereich doch funktionieren

Zwei Bereiche sind zu unterscheiden: die Steuern selbst, für die es keinen Kartenweg gibt, und die
übrigen öffentlichen Abgaben, bei denen die Antwort je Behörde unterschiedlich ausfällt.

### Kommunale Gebühren

Viele Gemeinden nehmen Karten für Verwaltungsleistungen an. Ausweisdokumente, Parkausweise und
ähnliche Gebühren lassen sich vor Ort oder im Portal bezahlen.

Solche Zahlungen sind Verwaltungsgebühren und keine Steuern. Der Unterschied ist für die Frage nach
dem Zahlungsweg entscheidend. Eine Gebühr ist der Preis einer konkreten Leistung, etwa eines
Ausweises, und welche Zahlungswege es dafür gibt, legt die jeweilige Gemeinde fest. Eine Steuer
dagegen wird per Bescheid festgesetzt und läuft durch das Verfahren der Finanzverwaltung.

Die Beträge sind klein. Für das Sammeln von Punkten spielen sie keine Rolle, und für einen
[Mindestumsatz](/de/glossar/mindestumsatz) reichen sie nicht. Ob die Karte überhaupt akzeptiert
wird, zeigt sich oft erst im letzten Schritt, denn viele kommunale Portale nehmen nur Lastschrift
und einzelne Kartensysteme.

Auch die Gerichtskasse arbeitet mit Überweisung. Gebühren für Register- und Grundbuchauszüge werden
teils per Karte im Portal bezahlt, teils per Lastschrift, und die Beträge sind ebenfalls klein.

### Bußgelder und Gebührenbescheide

Einzelne Behörden bieten Kartenzahlung an, meist über ein Zahlungsportal. Die Möglichkeit
unterscheidet sich je Bundesland und je Behörde. Ein Entgelt fällt dabei häufig an; es wird auf der
Zahlungsseite ausgewiesen und ist vor dem Abschluss sichtbar. Die Beträge sind selten hoch genug, um
für Punkte eine Rolle zu spielen.

Bei Zahlungen in eigener Sache mit fester Frist kann die Karte trotzdem nützen. Kommt die
Überweisung für ein Bußgeld am letzten Tag nicht mehr rechtzeitig an, wahrt eine Kartenzahlung die
Frist. Dann geht es um den Zahlungseingang, Punkte sind Nebensache. Das Entgelt ist in diesem Fall
der Preis für einen pünktlichen Eingang, und der kann mehr wert sein als jede Punktequote, wenn eine
versäumte Frist sonst Folgekosten hätte.

### Kammern, Sozialversicherung und Versorger

Beiträge an Kammern und Verbände lassen sich häufiger per Karte zahlen. Es handelt sich dabei um
Mitgliedsbeiträge, nicht um öffentlich-rechtliche Abgaben im engeren Sinn. Sozialversicherungsbeiträge
folgen dagegen einem eigenen Verfahren mit Meldung und Einzug, und eine Kartenzahlung ist dort nicht
vorgesehen.

Zahlungen an Versorger und kommunale Betriebe liegen wieder anders. Strom, Wasser und Abfall werden
von Stadtwerken abgerechnet, und dort ist die Kartenzahlung häufiger möglich als bei Behörden, weil
es sich um gewöhnliche Lieferverhältnisse handelt.

## Rechenbeispiel: Entgelt gegen Punktewert

Gerechnet wird mit einer Zahlung, die sich über einen Dienstleister mit Karte begleichen ließe.
Der Dienstleister nimmt ein Entgelt als Prozentsatz der Zahlung, die Karte schreibt Punkte nach
ihrem Grundsatz gut.

| Posten | Wirkung |
|---|---|
| Entgelt des Dienstleisters | Prozentsatz der Zahlung |
| Punkte auf den Umsatz | Grundsatz der Karte |
| Wert der Punkte | eigener Punktwert |
| Ergebnis bei Standardkarte | Verlust |
| Ergebnis bei sehr hoher Punktequote | knapp ausgeglichen |
| Ergebnis für einen Mindestumsatz | kann sich lohnen |

Im Kern steht das Entgelt. Wenige Prozent klingen klein und liegen bei einer großen Zahlung in einer
Größenordnung, die keine Punktequote ausgleicht. Punktequote und eigener Punktwert ergeben zusammen
den Gegenwert je gezahltem Euro, und erst dieser Gegenwert lässt sich mit dem Entgelt vergleichen,
wie [Punkte oder bar](/de/punkte-oder-bar) für die Bewertung beschreibt. Mit dem eigenen Punktwert
und dem tatsächlichen Entgelt ergibt sich die Antwort in einer Zeile. Liegt das Entgelt doppelt so
hoch wie der Gegenwert je Euro, geht die Hälfte des Entgelts ersatzlos verloren, und zwar bei jeder
Zahlung aufs Neue. Je größer die Zahlung, desto größer dieser Verlust in Euro.

Bei einer Standardkarte liegt das Entgelt über dem Wert der Punkte, und die Zahlung per Karte
kostet Geld. Das ist der Regelfall. Karten mit sehr hoher Punktequote bilden den Grenzfall, bei
ihnen liegt das Ergebnis nahe null. Ein Nullsummenspiel mit zusätzlichem Aufwand ist allerdings
kein Gewinn.

Eine Ausnahme gibt es kurz vor Ablauf der Frist für einen
[Willkommensbonus](/de/glossar/willkommensbonus). Das Entgelt lässt sich dann als Preis für den
Bonus betrachten, wie [Willkommensbonus richtig bewerten](/de/willkommensbonus-wert) beschreibt.
Ob es sich lohnt, hängt am Wert des Bonus und an der Höhe des Entgelts, und diese beiden Zahlen
liegen weit auseinander. Bei einem großen Willkommensbonus und einem kleinen fehlenden Umsatz kann
die Rechnung aufgehen, bei umgekehrten Verhältnissen nie.

## Was stattdessen hilft

Bei einem Liquiditätsproblem ist das Finanzamt selbst der richtige Ansprechpartner. Stundung und
Ratenzahlung sind vorgesehen und kosten weniger als jede Umleitung über eine Karte. Zu hohe
Vorauszahlungen lassen sich auf Antrag anpassen, und das ist der wirksamste Hebel überhaupt, ganz
ohne Karte. Wer Steuern über das Jahr verteilen will, hat mit den vorgesehenen Vorauszahlungen den
einzigen legalen Weg, die Belastung zu strecken, und er kostet nichts.

Punkte entstehen am besten bei Ausgaben, die ohnehin anfallen.
[Bonuskategorien](/de/glossar/bonuskategorie) bringen mehr als jeder Umweg, wie
[Bonuskategorien](/de/bonuskategorien) beschreibt.

Für einen Mindestumsatz kommen zuerst planbare Ausgaben in Frage. Eine Versicherung, eine
Jahreskarte, eine größere Anschaffung oder eine Reise fallen in vielen Haushalten ohnehin an, und
mit bewusst gewähltem Zeitraum erreichen sie den Umsatz ohne jedes Entgelt. Gegenüber dem Umweg
über einen Dienstleister zählt hier jeder Euro voll für den Umsatz, und die Punkte darauf sind ein
echter Gewinn statt eines Ausgleichs für eine Gebühr.

Bei regelmäßigen größeren Zahlungen lohnt der Blick auf die Abrechnung der Karte und darauf, wie
solche Umsätze eingeordnet werden. Eine Zahlung, die als bargeldnah gewertet wird, bringt keine
Punkte und kostet trotzdem das Entgelt. Einige Programme schließen Zahlungen an öffentliche Stellen
außerdem ausdrücklich von der Punktevergabe aus. Ein einmaliger Blick in die Programmbedingungen
der eigenen Karte beantwortet die Frage, bevor sie sich stellt.

## Wann sich der Umweg nicht lohnt

In diesen Fällen ist die Sache von vornherein erledigt:

- **Bei Zahlungen an das Finanzamt.** Der Weg existiert nicht, unabhängig von der Karte.
- **Bei kleinen Verwaltungsgebühren.** Der Punktegewinn ist vernachlässigbar.
- **Bei Entgelten über dem Punktwert.** Jede Zahlung kostet dann mehr, als sie bringt.
- **Beim [Bargeldvorschuss](/de/glossar/bargeldvorschuss).** Zinsen ab dem ersten Tag und meist
  keine Punkte.
- **Wenn der Kartensaldo stehen bleibt.** Eine über die Karte gestreckte Zahlung kostet Zinsen,
  die jeden Punktegewinn übersteigen, wie [Kartensaldo und Zinsen](/de/kartensaldo-zinsen)
  beschreibt.
- **Bei Zahlungen für andere Personen.** Die Steuerschuld eines Angehörigen zu begleichen, ändert
  nichts am Zahlungsweg, und eine Karte ist auch dort nicht vorgesehen.

Selbstständige mit hohen Vorauszahlungen haben ein echtes Liquiditätsthema. Die Antwort liegt in
der Anpassung der Vorauszahlung oder in einer Stundung, nicht in einem Zahlungsweg. Ein Antrag auf
Anpassung wirkt ab dem nächsten [Fälligkeitstermin](/de/glossar/faelligkeitstermin), und rechtzeitig
gestellt verändert er die Belastung des laufenden Jahres spürbar.

## Was bei Zahlungsdienstleistern zu beachten ist

Dienste, die Rechnungen gegen Entgelt per Karte begleichen, gibt es für Mieten und einzelne
Rechnungsarten. Für Steuern sind sie meist nicht zugelassen. Wo sie es doch sind, gilt dieselbe
Rechnung wie in jedem anderen Fall: das Entgelt gegen den Gegenwert der Punkte.

Ihre Gebühr liegt in derselben Größenordnung wie die Punktequote üblicher Karten. Damit ist das
Ergebnis in den meisten Fällen ein Nullsummenspiel mit zusätzlichem Aufwand.

Manche Kartenprogramme werten solche Zahlungen außerdem als bargeldnah und schließen sie von der
Punktevergabe aus. Im Voraus steht diese Einordnung selten fest. Sie fällt erst auf der Abrechnung
auf, und dann ist das Entgelt bereits gezahlt, wie [Händlercodes](/de/haendlercode-mcc) beschreibt.

Auch die Sicherheit verdient Aufmerksamkeit. Zahlungsportale für öffentliche Abgaben sind ein
beliebtes Ziel für nachgebaute Seiten, und eine Zahlung sollte immer über die von der Behörde selbst
verlinkte Adresse laufen, wie [Kartenbetrug](/de/kartenbetrug) beschreibt. Die Bestätigung einer
Portalzahlung gehört mit Datum und Verwendungszweck gespeichert, denn bei Rückfragen ist sie der
einzige Nachweis des Eingangs.

Bei Steuerpflicht in einem anderen Land, das Kartenzahlung zulässt, kommt zu den dortigen
Entgelten unter Umständen eine [Fremdwährungsgebühr](/de/glossar/fremdwaehrungsgebuehr) hinzu, und
diese zweite Position wird regelmäßig vergessen.

Ob ein Portal das Entgelt als Festbetrag oder als Prozentsatz erhebt, lohnt bei wiederkehrenden
Zahlungen einen einmaligen Blick. Bei kleinen Zahlungen ist ein Festbetrag teurer, bei großen der
Prozentsatz. Für wiederkehrende Zahlungen an Behörden hilft eine Notiz mit dem üblichen Weg je
Stelle.

## Die häufigsten Fehler

- **Auf einen Kartenweg beim Finanzamt hoffen.** Das Finanzamt kennt Überweisung und Lastschrift,
  sonst nichts.
- **Entgelte gegen Punkte aufrechnen, ohne zu rechnen.** Punktwert und Entgelt gehören nebeneinander,
  und bei einer Standardkarte verliert die Kartenzahlung.
- **Den Bargeldvorschuss nutzen.** Er kostet ab dem ersten Tag Zinsen und bringt meist keine Punkte.
- **Einen Saldo stehen lassen.** Die Zinsen übersteigen jeden Bonus, und der Umweg über die Karte
  wird damit zum teuersten Weg, eine Steuerschuld zu begleichen.
- **Die Umsatzeinordnung übersehen.** Bargeldnahe Umsätze bringen oft keine Punkte, das Entgelt
  fällt trotzdem an.
- **Statt Anpassung der Vorauszahlung eine Karte suchen.** Der Antrag beim Finanzamt entlastet
  direkt und kostet nichts.

## Verwandte Themen

- [Bonuskategorien](/de/bonuskategorien)
- [Miete mit Karte zahlen](/de/miete-mit-karte)
- [Willkommensbonus richtig bewerten](/de/willkommensbonus-wert)
- [Kartensaldo und Zinsen](/de/kartensaldo-zinsen)
- [Händlercodes](/de/haendlercode-mcc)
- [Ab wann lohnt sich die Jahresgebühr einer Kreditkarte?](/de/jahresgebuehr-rechnung)

## Häufige Fragen

### Kann ich meine Steuer mit Kreditkarte zahlen?

Beim Finanzamt in aller Regel nicht. Zulässig sind Überweisung und Lastschrifteinzug, und Kartenzahlungen sind für die Steuerkasse nicht vorgesehen.

### Warum nicht?

Weil das Kartenentgelt entweder die Behörde belasten oder auf den Zahlenden umgelegt werden müsste. Beides ist im Steuerverfahren nicht vorgesehen.

### Welche öffentlichen Abgaben gehen per Karte?

Einzelne kommunale Leistungen, etwa Gebühren für Ausweise, Parkausweise oder Bußgelder, je nach Gemeinde. Das sind Verwaltungsgebühren und keine Steuern.

### Gibt es Zahlungsdienstleister dafür?

Für einzelne kommunale Portale ja. Sie erheben ein Entgelt, das den Punktegewinn in aller Regel übersteigt.

### Lohnt sich ein Mindestumsatz darüber?

Selten. Das Entgelt ist höher als der Wert der Punkte, und für einen Willkommensbonus gibt es günstigere Wege.

### Kann ich über Dienste wie Rechnungszahlung per Karte gehen?

Solche Dienste gibt es für Mieten und Rechnungen, und ihre Gebühr liegt in derselben Größenordnung. Für Steuern sind sie meist gar nicht zugelassen.

### Was ist mit der Umsatzsteuer eines Unternehmens?

Auch dort gilt der übliche Zahlungsweg. Unternehmen nutzen die Lastschrift, weil sie Säumniszuschläge vermeidet.

### Kann ich per Karte Geld aufs Konto holen und dann überweisen?

Das wäre ein Bargeldvorschuss und ist die teuerste Variante überhaupt. Zinsen laufen sofort, und Punkte gibt es dafür meist nicht.

### Gibt es Vorteile beim Zahlungszeitpunkt?

Der Fälligkeitstag ist durch den Bescheid gesetzt. Eine Kartenzahlung würde daran nichts ändern, weil der Eingang beim Finanzamt zählt.

### Was ist bei Vorauszahlungen?

Auch sie folgen dem Bescheid und dem Lastschriftverfahren. Ein Aufschub über eine Karte ist nicht vorgesehen.

### Lohnt sich das Thema überhaupt?

Für Punkte nicht. Für die Liquiditätsplanung lohnt eher ein Blick auf Stundung oder Anpassung der Vorauszahlungen.

### Wie ist es im Ausland?

Unterschiedlich. In einigen Ländern ist die Kartenzahlung von Steuern über Dienstleister möglich, und dort stellt sich die Rechnung anders.
