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title: "Zahlt die Reiseversicherung bei einer Vorerkrankung?"
description: "Warum bestehende Erkrankungen der häufigste Ablehnungsgrund sind, wie der Stichtag der Buchung wirkt, was eine ärztliche Bescheinigung leistet"
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category: "Rechte und Störungen · Versicherung"
domain: "reise"
pillar: "rechte-und-stoerungen"
status: "entwurf"
published: "2026-09-18"
reviewed: "2026-10-06"
type: "Artikel"
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# Zahlt die Reiseversicherung bei einer Vorerkrankung?

> **Entwurf.** Dieser Beitrag erfüllt die Redaktionsregel noch nicht vollständig und ist nicht indexiert.

Bestehende Erkrankungen sind in Reiseversicherungen der häufigste Grund für eine Ablehnung. In Deutschland gilt dafür meist ein Stichtag: Erkrankungen, die bei der Buchung oder bei Vertragsschluss bekannt und in Behandlung waren, bleiben ausgeschlossen, sofern der Versicherer sie nicht ausdrücklich gegen Zuschlag einschließt.


## Auf einen Blick

| Fall | Meist gedeckt | Meist ausgeschlossen |
|---|---|---|
| Neu aufgetretene Erkrankung | ja | nein |
| Akute Verschlechterung eines bekannten Leidens | nein | ja |
| Seit längerem stabile Erkrankung | häufig ja | abhängig vom Zeitraum |
| Planbare Behandlung im Ausland | nein | ja |
| Erkrankung einer Risikoperson | wenn eingeschlossen | wenn nicht eingeschlossen |
| Erkrankung nach Vertragsschluss | ja | nein |

Von allen Klauseln einer Reiseversicherung ist die zu [Vorerkrankungen](/de/glossar/vorerkrankung) die, die am meisten
entscheidet und am wenigsten gelesen wird. Sie steht selten im Werbetext, sie steht immer in den
Bedingungen, und sie trennt die Verträge, die für eine bestimmte Person etwas leisten, von denen,
die für sie praktisch wertlos sind. Die Zahl, auf die es dabei ankommt, ist der Zeitraum, den die
Bedingungen für die Rückschau festlegen.

## Warum Vorerkrankungen der häufigste Streitpunkt sind

Reiseversicherungen werden selten wegen der Beitragshöhe abgeschlossen und fast immer wegen eines
konkreten Risikos. Dieses Risiko ist häufig eine bestehende Erkrankung, und ausgerechnet sie ist in
den Bedingungen ausgeschlossen.

Hinter dem Ausschluss steht die Logik der Versicherung. Versichert wird das Ungewisse, und eine
bekannte Erkrankung ist ein absehbares Ereignis. Daraus ergibt sich der Stichtag: Alles, was zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder der Buchung bekannt war, gilt als absehbar, und alles, was
danach eintritt, gilt als Zufall. Gefragt wird beim Abschluss meist nichts. Geprüft wird im
Schadensfall, und dann liegt die Krankengeschichte auf dem Tisch, oft über die Entbindung von der
Schweigepflicht.

Auch die Statistik erklärt die Härte des Ausschlusses. Reisen werden am häufigsten wegen
Erkrankungen abgesagt, und ein großer Teil davon betrifft Menschen, die bereits krank waren. Ohne
den Ausschluss wäre der Beitrag für alle deutlich höher.

Ein Vertrag ganz ohne Ausschluss ist deshalb die falsche Suche. Weiter führt ein Vertrag mit einem
Einschluss gegen Zuschlag, und die beiden Suchen führen zu völlig unterschiedlichen Angeboten.

## Wie der Ausschluss formuliert ist

Drei Bausteine bilden den Ausschluss: ein Rückschauzeitraum, eine Beschreibung dessen, was als
Behandlung gilt, und ein Stichtag, auf den beides bezogen wird.

### Die typischen Merkmale

Ausgeschlossen sind in der Regel Erkrankungen, die in einem definierten Zeitraum vor
Vertragsschluss behandelt, untersucht oder neu eingestellt wurden. Die Länge dieses Zeitraums ist
die wichtigste Zahl im ganzen Vertrag, denn sie entscheidet, ob eine seit Jahren stabile
Erkrankung noch als Vorerkrankung gilt. Zusätzlich gilt fast immer ein Ausschluss für
Behandlungen, die schon bei Reiseantritt geplant waren. Eine Reise zur Behandlung ist dafür nicht
versichert.

Die Formulierungen unterscheiden sich stark. Manche Bedingungen sprechen von behandelt, andere von
behandlungsbedürftig, und der Unterschied entscheidet über Fälle, in denen jemand seit Jahren ein
Medikament nimmt, ohne zum Arzt zu gehen.

Wie das im Einzelfall wirkt, zeigt eine geänderte Medikation. Wurde ein Medikament vor einigen
Monaten neu eingestellt und liegt dieser Zeitpunkt im Rückschauzeitraum, gilt die Erkrankung als
Vorerkrankung, auch wenn sie seither stabil ist. Liegt die letzte Änderung vor diesem Zeitraum,
gilt dieselbe Erkrankung als stabil und fällt unter die normale Deckung, soweit die Bedingungen
nichts anderes bestimmen.

Am Rückschauzeitraum lassen sich Angebote zugleich am leichtesten vergleichen. Er steht als Zahl in
den Bedingungen, er ist nicht auslegungsbedürftig, und er sagt mehr über den Wert eines Vertrags
als jede Leistungsübersicht.

### Was trotzdem gedeckt bleibt

Gedeckt bleibt, was neu und unabhängig auftritt. Ein Beinbruch im Urlaub ist unabhängig von einer
bestehenden Herzerkrankung, und alles, was nach Vertragsschluss und nach Buchung neu
diagnostiziert wird, fällt ebenfalls unter die Deckung. Der Stichtag wirkt in beide Richtungen.

Häufig gedeckt ist auch die akute Notfallbehandlung, selbst bei einem bekannten Leiden. Hier
unterscheiden sich Reiserücktritts- und [Auslandskrankenversicherung](/de/glossar/auslandskrankenversicherung) deutlich, wie
[Auslandskrankenversicherung](/de/auslandskrankenversicherung) beschreibt.

Oft gedeckt bleibt außerdem der Rücktritt wegen der Erkrankung einer eingeschlossenen
Risikoperson. Bei Reisen mit älteren Angehörigen oder mit jemandem, der zu Hause zurückbleibt,
gehört dieser Punkt an den Anfang der Prüfung.

Fast überall ausgeschlossen ist dagegen die Absage aus Angst vor einer Verschlechterung.
Versichert ist der eingetretene Fall und nicht die Sorge davor, und diese Grenze ist in allen
Bedingungen gleich streng.

## Der Stichtag und warum der Abschlusszeitpunkt zählt

Eine Reise im Januar gebucht und die Versicherung im Mai abgeschlossen: Dann liegt der Stichtag im
Mai, und alles, was zwischen Januar und Mai diagnostiziert wurde, ist ausgeschlossen. Die
Versicherung wird deshalb am selben Tag abgeschlossen, an dem die Reise gebucht wird. Diese Regel
ist einfach und kostet nichts. Zur Kontrolle genügt ein Blick in den Kalender: Buchungsdatum und
Abschlussdatum nebeneinander, und jede Diagnose oder Behandlung dazwischen ist ein mögliches
Problem.

Bei Verträgen mit Jahresdeckung gilt der Vertragsbeginn als Stichtag. Für Menschen mit chronischen
Erkrankungen sind solche Verträge häufig günstiger, weil sie früh abgeschlossen werden und der
Stichtag weit zurückliegt.

Lässt sich der Stichtag nicht mehr verschieben, bleibt der Einschluss gegen Zuschlag. Er ist
teurer als der [Grundtarif](/de/glossar/nettotarif) und billiger als eine abgelehnte [Erstattung](/de/glossar/erstattung).

Bei langer Vorlaufzeit hat der Stichtag eine weitere Folge. Eine Reise, die ein Jahr im Voraus
gebucht wird, trägt ein Jahr Krankengeschichte, die noch entstehen kann, und deshalb ist der
frühe Abschluss bei langen Vorlaufzeiten besonders wertvoll.

Auch ein verpasster Stichtag lässt noch eine Option. Eine neue Buchung derselben Reise setzt einen
neuen Stichtag, und bei frei stornierbaren Angeboten kostet dieser Schritt nichts außer etwas
Aufwand.

## Rechenbeispiel: eine Reise mit bekannter Erkrankung

Eine Reise ist gebucht, eine chronische Erkrankung besteht seit Jahren und ist gut eingestellt.

| Ereignis | Beurteilung |
|---|---|
| Neue, unabhängige Erkrankung vor Abreise | gedeckt |
| Verschlechterung des bekannten Leidens | meist ausgeschlossen |
| Kontrolltermin im Ausland | ausgeschlossen |
| Unfall im Urlaub | gedeckt |
| Notfallbehandlung des bekannten Leidens | abhängig vom Vertrag |
| Erkrankung eines mitreisenden Angehörigen | abhängig vom Einschluss |

Um die Verschlechterung des bekannten Leidens kreisen fast alle Auseinandersetzungen, und an ihr
hängt, ob sich die Versicherung für diesen Reisenden überhaupt lohnt. Für die konkrete Lage wird
dort die eigene Erkrankung eingesetzt und der Ausschluss dazu im Vertrag nachgelesen. Danach steht
fest, ob der Vertrag für diesen Fall überhaupt etwas leistet.

Bei der Auswahl sollte die Notfallbehandlung den Ausschlag geben. Ein Vertrag, der die
Notfallbehandlung eines bekannten Leidens einschließt, ist für chronisch Erkrankte deutlich mehr
wert als ein niedrigerer Beitrag.

Oft überrascht der Kontrolltermin. Ein ohnehin geplanter Termin am Urlaubsort ist keine
unvorhergesehene Behandlung und wird auch dann nicht erstattet, wenn er medizinisch notwendig ist,
wie [Auslandskrankenversicherung](/de/auslandskrankenversicherung) beschreibt.

Ebenso regelmäßig überrascht die Erkrankung eines Angehörigen. Ist die Risikoperson nicht
ausdrücklich eingeschlossen, ist ihre Erkrankung nicht gedeckt, auch wenn die Reise deshalb nicht
stattfinden kann, wie [kostenlos stornieren](/de/kostenlos-stornieren) für die Fälle ohne
Versicherung beschreibt.

Unstrittig ist der Unfall. Er ist unabhängig von jeder Krankengeschichte, und für ihn leistet die
Versicherung ohne Diskussion. Bei Reisenden mit chronischen Erkrankungen bleibt er häufig der
einzige praktisch relevante Leistungsfall.

## Die ärztliche Bescheinigung

Eine Bescheinigung über die Reisefähigkeit zum Zeitpunkt der Buchung ist ein starkes Dokument,
weil sie den Zustand zu dem Zeitpunkt beschreibt, auf den es ankommt. Einen Einschluss ersetzt sie
nicht. Schließt der Vertrag die Erkrankung aus, ändert eine Bescheinigung daran nichts.

Ihren Wert entfaltet sie bei der Abgrenzung. Ob eine Verschlechterung absehbar war, ist eine
medizinische Frage, und die Antwort kommt vom behandelnden Arzt. Ausgestellt wird sie am besten
zeitnah zur Buchung, denn eine Bescheinigung, die erst nach dem Schadensfall entsteht, hat einen
schwächeren Beweiswert.

Bei einer Gesundheitsprüfung für den Einschluss gilt dieselbe Sorgfalt wie bei jedem
Versicherungsantrag. Unvollständige Antworten riskieren die Leistungsfreiheit im Schadensfall, und
das ist schlechter als gar kein Einschluss.

Bei mehreren Reisen im Jahr zählt beim Vergleich von Jahresdeckung und Einzelversicherung mehr als
der Preis. Der frühe Vertragsbeginn der Jahresdeckung ist bei bestehenden Erkrankungen ihr größter
Vorteil, und er wirkt für jede Reise des Jahres.

## Wann sich der Abschluss nicht lohnt

In diesen Fällen bringt die Reiserücktrittsversicherung wenig:

- **Wenn allein das bekannte Leiden das Risiko ist.** Dieses Risiko ist ausgeschlossen.
- **Bei sehr günstigen Reisen.** Der Beitrag steht in keinem Verhältnis zum Reisepreis.
- **Bei frei stornierbaren Buchungen.** Es besteht kein Risiko, das zu versichern wäre.
- **Wenn der Vertrag erst kurz vor Abreise abgeschlossen wird.** Der Stichtag schließt dann fast
  alles aus.
- **Bei bestehender Deckung über eine Kreditkarte.** Deren Bedingungen kommen zuerst, wie
  [Kreditkarten-Reiseversicherung](/de/kreditkarten-reiseversicherung) beschreibt.
- **Bei sehr kurzfristigen Buchungen.** Wenige Tage vor Abreise ist das Rücktrittsrisiko klein,
  weil kaum Zeit für eine Erkrankung bleibt, und die Auslandskrankenversicherung wird wichtiger.

Allein auf die Versicherungssumme zu achten, führt ebenfalls in die Irre. Eine hohe Summe mit
weitem Ausschluss leistet weniger als eine niedrigere mit passendem Einschluss, und die
Vergleichsportale sortieren üblicherweise nach der falschen der beiden Größen. Für chronisch
Erkrankte ist der günstigste Tarif selten der richtige; sie brauchen den passenden Einschluss,
abgeschlossen am Tag der Buchung. Gesunde Reisende brauchen diese Prüfung nicht und fahren mit dem
Grundtarif gut.

Bei Reisen mit medizinischer Begleitung gilt eine Besonderheit. Für eine geplante Behandlung im
Ausland mit Begleitperson sind beide Personen für dieselbe Reise mit unterschiedlichem Risiko
versichert, und die Begleitperson ist in aller Regel normal gedeckt.

## Was bei einer Ablehnung zu tun ist

Die Begründung wird schriftlich angefordert und mit dem Wortlaut der Bedingungen verglichen.
Ausschlüsse werden häufig weiter ausgelegt, als sie formuliert sind. Beim Vergleich hilft es, die
drei Bausteine einzeln abzuhaken: Liegt die Behandlung im Rückschauzeitraum, passt sie zur
Beschreibung in den Bedingungen, und stimmt der Stichtag? Fehlt einer davon, trägt die Ablehnung
nicht.

Hilfreich ist eine Stellungnahme des behandelnden Arztes zur Frage der Absehbarkeit, denn um diese
Frage drehen sich viele Fälle. Ebenso hilft die Frage, auf welchen Stichtag der Versicherer
abstellt. Ein falscher Stichtag ist ein häufiger und leicht korrigierbarer Fehler.

Führt das nicht weiter, ist der Ombudsmann für Versicherungen der nächste Schritt. Er ist kostenlos
und für diese Streitwerte der passende Weg.

Nachfragen lohnt sich auch bei einer Teilleistung. Viele Versicherer erstatten bei einem
ausgeschlossenen Grund zumindest die Stornokosten, die auch ohne Erkrankung entstanden wären, und
von sich aus wird danach fast nie gefragt.

Im Schadensfall wird die Entbindung von der Schweigepflicht verlangt, und ohne sie kann nicht
geprüft werden. Eine Verweigerung bedeutet keine Leistung, eine pauschale Entbindung für die
gesamte Krankengeschichte öffnet mehr als nötig. Eine auf den Fall begrenzte Entbindung ist der
übliche Mittelweg.

Bei der Meldung zählt die Reihenfolge. Muss abgesagt werden, geht die Meldung unverzüglich an den
Versicherer, und erst danach wird die Reise storniert. Die umgekehrte Reihenfolge führt
regelmäßig dazu, dass Stornokosten anerkannt werden, die bei früherer Meldung niedriger gewesen
wären.

Ist von Anfang an klar, dass eine bestehende Erkrankung das Hauptrisiko ist, fällt die
Entscheidung über die Versicherung vor der über die Reise. In dieser Reihenfolge lässt sich ein
Angebot mit Einschluss auswählen, in der umgekehrten bleibt oft nur der Grundtarif. Offene Fragen
gehen vor dem Abschluss schriftlich an den Versicherer, denn eine Auskunft per E-Mail ist im
Streitfall ein brauchbares Dokument.

## Die häufigsten Fehler

- **Die Versicherung Wochen nach der Buchung abschließen.** Der Stichtag wandert mit, und alles
  dazwischen ist ausgeschlossen.
- **Den Ausschluss für Formsache halten.** Er ist der häufigste Ablehnungsgrund.
- **Ohne Prüfung des Zeitraums abschließen.** Die Rückschaufrist entscheidet über den Wert des
  Vertrags.
- **Auf eine Bescheinigung vertrauen.** Sie hilft bei der Abgrenzung, gegen einen Ausschluss
  hilft sie nicht.
- **Eine Ablehnung hinnehmen.** Die schriftliche Begründung, verglichen mit dem Wortlaut, zeigt
  oft eine zu weite Auslegung.
- **Doppelt versichern.** Eine bestehende Deckung wird zuerst geprüft.

## Verwandte Themen

- [Auslandskrankenversicherung](/de/auslandskrankenversicherung)
- [Kreditkarten-Reiseversicherung](/de/kreditkarten-reiseversicherung)
- [Kostenlos stornieren](/de/kostenlos-stornieren)
- [Nicht angetretener Flug](/de/erstattung-nicht-angetretener-flug)
- [Tarifbedingungen lesen](/de/tarifbedingungen)
- [Chargeback](/de/chargeback)

## Häufige Fragen

### Was gilt als Vorerkrankung?

Eine Erkrankung, die vor Vertragsschluss oder vor der Buchung bekannt war und behandelt oder beobachtet wurde. Der genaue Zuschnitt steht in den Bedingungen und unterscheidet sich zwischen Anbietern.

### Ist eine ausgeheilte Erkrankung ausgeschlossen?

Häufig nicht, wenn sie über einen bestimmten Zeitraum stabil und unbehandelt war. Dieser Zeitraum ist die entscheidende Zahl in den Bedingungen.

### Muss ich Erkrankungen angeben?

Bei vielen Reiseversicherungen wird nicht gefragt. Geprüft wird erst im Schadensfall, und dann entscheidet die Krankengeschichte über die Leistung.

### Was ist ein Stichtag?

Der Zeitpunkt, auf den es für die Beurteilung ankommt, meist der Vertragsschluss oder die Buchung der Reise. Was danach neu auftritt, ist gedeckt.

### Kann ich eine Vorerkrankung einschließen lassen?

Bei einigen Anbietern ja, gegen Zuschlag und nach einer Gesundheitsprüfung. Das lohnt sich vor allem bei teuren Reisen und chronischen Erkrankungen.

### Was bringt eine ärztliche Bescheinigung?

Sie belegt die Reisefähigkeit zum Zeitpunkt der Buchung. Sie hilft im Streitfall, ersetzt aber keinen Einschluss der Erkrankung.

### Gilt die Deckung bei einer Verschlechterung?

Eine akute Verschlechterung einer bekannten Erkrankung ist der klassische Ablehnungsfall. Neu aufgetretene, unabhängige Erkrankungen sind dagegen meist gedeckt.

### Wie ist es bei Kreditkartenversicherungen?

Dort gelten dieselben Ausschlüsse, oft strenger formuliert. Die Bedingungen liegen beim Versicherer und nicht bei der Bank.

### Zählt die Erkrankung eines Angehörigen?

Ja, wenn der Vertrag Risikopersonen einschließt. Für sie gelten dieselben Regeln zu Vorerkrankungen wie für den Versicherten.

### Was passiert bei einer Ablehnung?

Die Begründung anfordern und mit den Bedingungen abgleichen. Häufig wird ein Ausschluss weiter ausgelegt, als der Wortlaut hergibt.

### Wann schließe ich die Versicherung am besten ab?

Unmittelbar bei der Buchung. Später abgeschlossene Verträge verschieben den Stichtag und schließen mehr aus.

### Gilt das auch für die Auslandskrankenversicherung?

Ja, dort ebenfalls, aber mit anderem Zuschnitt. Akute Behandlungen sind oft gedeckt, planbare Behandlungen bestehender Leiden nicht.

## Quellen

- [ERGO Reiseversicherung: Reiserücktrittsversicherung](https://www.ergo-reiseversicherung.de/de/reiseversicherungen/reiseruecktrittsversicherung)
- [Verbraucherzentrale Hamburg: Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht immer](https://www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit/urlaub-reise/reiseruecktrittsversicherung-zahlt-nicht-immer)
