Kartenmissbrauch ist eine Zahlung, die ohne Zustimmung des Karteninhabers ausgelöst wurde, etwa mit gestohlenen Kartendaten.
Auch: Kartenbetrug, unautorisierte Zahlung.
Wie es funktioniert#
Für nicht autorisierte Zahlungen haftet grundsätzlich die kartenausgebende Bank, sobald der Vorgang angezeigt wurde; eine Beteiligung des Inhabers kommt nur bei grober Fahrlässigkeit in Betracht. Entscheidend ist die unverzügliche Meldung nach Kenntnis. Der Weg führt über die Bank, nicht über den Händler, und er ist ein anderer als die Reklamation einer Leistung, die bestellt, aber nicht erbracht wurde.
Nicht zu verwechseln mit#
Kartenmissbrauch ist nicht dasselbe wie eine Rückbuchung wegen Nichtlieferung: Bei der Rückbuchung ist die Zahlung autorisiert, nur die Gegenleistung fehlt.
Auf Englisch#
Der englische Fachbegriff lautet Card fraud. Englische Fassung dieses Begriffs
Verwandte Begriffe#
- Rückbuchung: Eine Rückbuchung ist die Rückabwicklung einer Kartenzahlung über die eigene Bank, wenn eine bezahlte Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht wurde.
- Zusatzkarte: Eine Zusatzkarte ist eine weitere Karte zum selben Konto für eine andere Person, deren Umsätze der Hauptkarteninhaber schuldet.
- Kreditrahmen: Der Kreditrahmen ist der Höchstbetrag, den ein Kartenkonto zwischen zwei Abrechnungen offen tragen darf.
