Das Montrealer Übereinkommen ist ein internationaler Vertrag, der die Haftung von Airlines für Gepäck, Verspätung und Personenschäden im internationalen Verkehr regelt.
Auch: Montreal Convention.
Wie es funktioniert#
Es gilt zwischen den Vertragsstaaten und legt Haftungshöchstgrenzen sowie Fristen fest, innerhalb derer ein Schaden angezeigt werden muss. Die Haftung besteht verschuldensunabhängig bis zu einer Höchstsumme; darüber hinaus nur, wenn der Airline ein Verschulden nachgewiesen wird. Ansprüche daraus bestehen neben den europäischen Fluggastrechten und schließen sie nicht aus.
Nicht zu verwechseln mit#
Das Montrealer Übereinkommen ist nicht dasselbe wie die europäische Fluggastrechteverordnung: Das Übereinkommen regelt Schadenersatz, die Verordnung pauschale Ansprüche bei Störungen.
Auf Englisch#
Der englische Fachbegriff lautet Montreal Convention. Englische Fassung dieses Begriffs
Verwandte Begriffe#
- Gepäckhaftung: Gepäckhaftung ist die Einstandspflicht der Airline für verspätetes, beschädigtes oder verlorenes Reisegepäck, begrenzt auf einen Höchstbetrag je Reisendem.
- Sonderziehungsrecht: Ein Sonderziehungsrecht ist eine internationale Rechnungseinheit des Währungsfonds, in der die Haftungsgrenzen für Gepäckschäden ausgedrückt werden.
- Gepäckschadensmeldung: Eine Gepäckschadensmeldung ist das am Flughafen aufgenommene Protokoll über fehlendes oder beschädigtes Gepäck und die Grundlage jedes späteren Anspruchs.
