Thema

Rechte und Störungen

Alle Beiträge und Begriffe zu diesem Thema, nach Unterthema geordnet. Ganzes Glossar.

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Fluggastrechte

Versicherung

Zahlung

Begriffe zu diesem Thema

  • Alleinreisendes Kind: Ein alleinreisendes Kind ist ein Minderjähriger ohne Begleitperson an Bord, für den die Airline einen kostenpflichtigen Betreuungsdienst vorschreibt oder anbietet.
  • Annullierung: Eine Annullierung ist die Streichung eines geplanten Fluges; auch eine Umleitung oder erhebliche Umplanung kann rechtlich als Annullierung gelten.
  • Ausführende Airline: Die ausführende Airline ist die Gesellschaft, die den Flug tatsächlich durchführt, im Unterschied zu der Gesellschaft, die das Ticket verkauft hat.
  • Ausgleichszahlung: Eine Ausgleichszahlung ist ein pauschaler Geldanspruch gegen die Airline bei Annullierung, großer Verspätung oder Nichtbeförderung, gestaffelt nach Flugstrecke.
  • Außergewöhnlicher Umstand: Ein außergewöhnlicher Umstand ist ein Ereignis außerhalb der Beherrschbarkeit der Airline, das den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung entfallen lässt.
  • Bagatellverfahren: Das europäische Bagatellverfahren ist ein vereinfachter Gerichtsweg für grenzüberschreitende Forderungen bis zu einer gesetzlichen Obergrenze, ohne Anwaltszwang.
  • Beförderungsbedingungen: Die Beförderungsbedingungen sind das allgemeine Vertragswerk einer Airline, das Rechte und Pflichten beider Seiten für alle Tickets festlegt.
  • Betreuungsleistungen: Betreuungsleistungen sind Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeit und bei Bedarf Unterkunft samt Transfer, die eine Airline während einer Wartezeit schuldet.
  • Einheitliche Buchung: Eine einheitliche Buchung ist eine Reise, deren Abschnitte auf einer Reservierung stehen, die Voraussetzung dafür, dass Fluggastrechte über die gesamte Strecke greifen.
  • Elektronische Einreisegenehmigung: Eine elektronische Einreisegenehmigung ist eine vorab online beantragte Freigabe für visumfreie Reisende, die vor dem Abflug vorliegen muss.
  • Ersatzbeförderung: Ersatzbeförderung ist die Verpflichtung der Airline, einen Reisenden nach einer Störung zum gebuchten Endziel zu bringen, notfalls über eine andere Strecke.
  • Erstattung: Eine Erstattung ist die Rückzahlung des Ticketpreises, wenn ein Flug annulliert wurde oder der Reisende die Beförderung nach einer Störung nicht mehr wünscht.
  • Fluggastrechteverordnung: Die Fluggastrechteverordnung ist das EU-Recht, das Ansprüche bei Annullierung, großer Verspätung und Nichtbeförderung regelt, unabhängig vom Ticketpreis.
  • Freigepäckmenge: Die Freigepäckmenge ist das Gewicht und die Stückzahl an Gepäck, die ein Ticket ohne Zusatzentgelt einschließt.
  • Gepäckhaftung: Gepäckhaftung ist die Einstandspflicht der Airline für verspätetes, beschädigtes oder verlorenes Reisegepäck, begrenzt auf einen Höchstbetrag je Reisendem.
  • Gepäckschadensmeldung: Eine Gepäckschadensmeldung ist das am Flughafen aufgenommene Protokoll über fehlendes oder beschädigtes Gepäck und die Grundlage jedes späteren Anspruchs.
  • Handgepäckregeln: Handgepäckregeln sind die Vorgaben einer Airline zu Maß, Gewicht und Anzahl der Gepäckstücke, die mit in die Kabine genommen werden dürfen.
  • Herabstufung: Eine Herabstufung ist die Beförderung in einer niedrigeren Klasse als gebucht, etwa wenn die Business Class überbucht ist oder das Flugzeug getauscht wurde.
  • Insolvenz des Reiseanbieters: Eine Insolvenz des Reiseanbieters ist die Zahlungsunfähigkeit einer Airline, eines Hotels oder eines Vermittlers, bei der gebuchte Leistungen entfallen.
  • Irreguläre Betriebslage: Eine irreguläre Betriebslage ist ein Zustand, in dem der Flugplan einer Airline großflächig zusammenbricht, etwa durch Wetter, Streik oder Systemausfall.
  • Lithium-Akku-Regeln: Lithium-Akku-Regeln sind Sicherheitsvorschriften für Batterien im Flugzeug: Powerbanks und Ersatzakkus gehören ins Handgepäck, nicht in den Koffer.
  • Montrealer Übereinkommen: Das Montrealer Übereinkommen ist ein internationaler Vertrag, der die Haftung von Airlines für Gepäck, Verspätung und Personenschäden im internationalen Verkehr regelt.
  • Nichtbeförderung: Nichtbeförderung ist die Verweigerung der Mitnahme trotz gültiger Buchung und rechtzeitiger Anwesenheit, typischerweise wegen Überbuchung des Fluges.
  • No-Show-Klausel: Eine No-Show-Klausel ist die Bedingung, dass die gesamte restliche Buchung verfällt, wenn ein Reisender einen Flugabschnitt nicht antritt.
  • Reisedokumentenprüfung: Die Reisedokumentenprüfung ist die Kontrolle von Pass, Visum und Einreisegenehmigung durch die Airline vor dem Abflug, gestützt auf eine Einreisedatenbank.
  • Reisegutschein: Ein Reisegutschein ist ein Guthaben bei der Airline, das anstelle einer Rückzahlung angeboten wird und nur für eigene Leistungen einlösbar ist.
  • Reisepassgültigkeit: Die Reisepassgültigkeit ist die Anforderung vieler Staaten, dass ein Pass über die Ausreise hinaus eine Mindestzeit gültig sein muss, oft sechs Monate.
  • Rückbuchung: Eine Rückbuchung ist die Rückabwicklung einer Kartenzahlung über die eigene Bank, wenn eine bezahlte Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht wurde.
  • Schengen-Aufenthaltsregel: Die Schengen-Aufenthaltsregel begrenzt visumfreie Aufenthalte auf 90 Tage innerhalb eines rollierenden Zeitraums von 180 Tagen im gesamten Schengen-Raum.
  • Schlichtungsstelle: Eine Schlichtungsstelle ist eine anerkannte Stelle, die Streit zwischen Reisenden und Anbieter außergerichtlich klärt, für Reisende meist kostenfrei.
  • Sekundäre Sicherheitskontrolle: Die sekundäre Sicherheitskontrolle ist eine verschärfte Zusatzkontrolle, auf die eine Markierung auf der Bordkarte hinweist und die zusätzliche Zeit kostet.
  • Sonderziehungsrecht: Ein Sonderziehungsrecht ist eine internationale Rechnungseinheit des Währungsfonds, in der die Haftungsgrenzen für Gepäckschäden ausgedrückt werden.
  • Transitvisum: Ein Transitvisum ist die Genehmigung, ein Land beim Umsteigen zu durchqueren, auch wenn dort kein Aufenthalt geplant ist.
  • Überbuchung: Überbuchung ist der planmäßige Verkauf von mehr Sitzplätzen als vorhanden, weil Airlines mit einer berechenbaren Zahl nicht erscheinender Reisender kalkulieren.
  • Umbuchung auf eine andere Airline: Die Umbuchung auf eine andere Airline ist die Übertragung eines Tickets auf einen anderen Betreiber, damit ein Reisender nach einer Störung früher ans Ziel kommt.
  • US-Regeln für Fluggäste: Die US-Regeln für Fluggäste sind Vorschriften des Verkehrsministeriums, die Erstattung, Gepäckentgelte und Nichtbeförderung bei Flügen in den USA regeln.
  • Verpasster Anschluss: Ein verpasster Anschluss ist das Versäumen eines Folgefluges wegen Verzögerung des vorherigen; die Rechtsfolgen hängen daran, ob beide Flüge auf einem Ticket stehen.
  • Vorabkontrolle: Eine Vorabkontrolle ist ein Programm, bei dem Reisende sich vorab überprüfen lassen und dafür an Sicherheits- oder Grenzkontrolle einen beschleunigten Weg bekommen.
  • Wet Lease: Wet Lease ist die Anmietung eines Flugzeugs samt Besatzung durch eine Airline, die den Flug unter eigener Flugnummer verkauft.
  • Zusatzgepäck: Zusatzgepäck ist Gepäck über der Freimenge hinaus, für das die Airline ein Entgelt nach Stück, Gewicht oder Maß erhebt.
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