Ein außergewöhnlicher Umstand ist ein Ereignis außerhalb der Beherrschbarkeit der Airline, das den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung entfallen lässt.
Auch: Extraordinary Circumstance.
Wie es funktioniert#
Anerkannt sind typischerweise Wetterlagen, Streiks von Dritten, Sicherheitsvorfälle und behördliche Anordnungen. Technische Defekte im Rahmen des normalen Betriebs zählen nach der Rechtsprechung regelmäßig nicht dazu, ebenso wenig personelle Engpässe der Airline selbst. Die Beweislast liegt bei der Airline; eine pauschale Behauptung im Ablehnungsschreiben genügt ihr nicht.
Nicht zu verwechseln mit#
Ein außergewöhnlicher Umstand ist kein Grund, Betreuungsleistungen zu verweigern: Diese bestehen unabhängig von der Ursache der Verzögerung.
Auf Englisch#
Der englische Fachbegriff lautet Extraordinary circumstances. Englische Fassung dieses Begriffs
Verwandte Begriffe#
- Ausgleichszahlung: Eine Ausgleichszahlung ist ein pauschaler Geldanspruch gegen die Airline bei Annullierung, großer Verspätung oder Nichtbeförderung, gestaffelt nach Flugstrecke.
- Fluggastrechteverordnung: Die Fluggastrechteverordnung ist das EU-Recht, das Ansprüche bei Annullierung, großer Verspätung und Nichtbeförderung regelt, unabhängig vom Ticketpreis.
- Irreguläre Betriebslage: Eine irreguläre Betriebslage ist ein Zustand, in dem der Flugplan einer Airline großflächig zusammenbricht, etwa durch Wetter, Streik oder Systemausfall.
