Die Fluggastrechteverordnung ist das EU-Recht, das Ansprüche bei Annullierung, großer Verspätung und Nichtbeförderung regelt, unabhängig vom Ticketpreis.
Auch: EU 261, VO (EG) 261/2004.
Wie es funktioniert#
Sie gilt für Flüge, die in der EU starten, und für Flüge in die EU, wenn sie von einer Airline aus der EU durchgeführt werden. Die Verordnung unterscheidet drei Ansprüche, die nebeneinander bestehen: Betreuung während der Wartezeit, Erstattung oder Ersatzbeförderung und eine pauschale Ausgleichszahlung. Ansprüche richten sich gegen die ausführende Airline, nicht gegen das Buchungsportal.
Nicht zu verwechseln mit#
Die Fluggastrechteverordnung ist nicht dasselbe wie eine Reiseversicherung: Sie begründet gesetzliche Ansprüche gegen die Airline und verlangt keinen Vertrag mit einem Versicherer.
Auf Englisch#
Der englische Fachbegriff lautet EU passenger rights regulation. Englische Fassung dieses Begriffs
Verwandte Begriffe#
- Ausgleichszahlung: Eine Ausgleichszahlung ist ein pauschaler Geldanspruch gegen die Airline bei Annullierung, großer Verspätung oder Nichtbeförderung, gestaffelt nach Flugstrecke.
- Außergewöhnlicher Umstand: Ein außergewöhnlicher Umstand ist ein Ereignis außerhalb der Beherrschbarkeit der Airline, das den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung entfallen lässt.
- Betreuungsleistungen: Betreuungsleistungen sind Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeit und bei Bedarf Unterkunft samt Transfer, die eine Airline während einer Wartezeit schuldet.
