Eine Ausgleichszahlung ist ein pauschaler Geldanspruch gegen die Airline bei Annullierung, großer Verspätung oder Nichtbeförderung, gestaffelt nach Flugstrecke.
Auch: Entschädigung, Ausgleichsleistung.
Wie es funktioniert#
Der Anspruch hängt nicht vom gezahlten Ticketpreis ab und auch nicht davon, ob ein Schaden entstanden ist; maßgeblich sind Entfernung und die Verspätung am Endziel. Er entfällt bei außergewöhnlichen Umständen, die die Airline nachweisen muss. Betreuungsleistungen und Erstattung bestehen unabhängig davon und werden nicht angerechnet.
Nicht zu verwechseln mit#
Eine Ausgleichszahlung ist nicht dasselbe wie eine Erstattung: Die Erstattung gibt den Ticketpreis zurück, die Ausgleichszahlung kommt als eigener Betrag hinzu.
Auf Englisch#
Der englische Fachbegriff lautet Flight compensation. Englische Fassung dieses Begriffs
Verwandte Begriffe#
- Fluggastrechteverordnung: Die Fluggastrechteverordnung ist das EU-Recht, das Ansprüche bei Annullierung, großer Verspätung und Nichtbeförderung regelt, unabhängig vom Ticketpreis.
- Außergewöhnlicher Umstand: Ein außergewöhnlicher Umstand ist ein Ereignis außerhalb der Beherrschbarkeit der Airline, das den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung entfallen lässt.
- Reisegutschein: Ein Reisegutschein ist ein Guthaben bei der Airline, das anstelle einer Rückzahlung angeboten wird und nur für eigene Leistungen einlösbar ist.
