Brauche ich eine Auslandskrankenversicherung?
Warum die gesetzliche Kasse im Ausland oft nicht ausreicht, was der Rücktransport kostet, wie Vorleistung und Direktabrechnung sich unterscheiden, welche Länder besonders teuer sind und wann sich der Abschluss nicht lohnt.
Auf einen Blick#
| Leistung | Gesetzliche Kasse | Auslandskrankenversicherung |
|---|---|---|
| Behandlung in der EU | zu dortigen Kassensätzen | vollständig, auch privat |
| Behandlung außerhalb der EU | in der Regel nicht | ja |
| Zuzahlungen im Ausland | nein | meist ja |
| Rücktransport | nein | ja, je nach Formulierung |
| Suche und Bergung | nein | je nach Vertrag |
| Überführung im Todesfall | nein | meist ja |
Von allen Reiseversicherungen ist die Auslandskrankenversicherung die einzige, die fast jeder braucht und die fast niemand richtig vergleicht. Sie kostet wenig, sie deckt ein Risiko, das ohne sie existenzbedrohend ist, und ihr Wert hängt an zwei Formulierungen, die im Werbetext nie auftauchen. Bei kaum einer anderen Versicherung steht der Beitrag in einem so kleinen Verhältnis zum abgesicherten Risiko.
Warum die gesetzliche Absicherung nicht reicht#
Die Vorstellung, im Ausland über die eigene Krankenkasse abgesichert zu sein, hält sich hartnäckig und stimmt nur in einem sehr kleinen Ausschnitt. Innerhalb der EU besteht ein Anspruch auf Sachleistungen zu den dortigen Sätzen, und außerhalb der EU besteht meist gar keiner. In Ländern mit hohen Behandlungskosten entsteht bei einem Unfall binnen Tagen eine Rechnung, die kein privates Budget trägt.
Den Rücktransport enthält keine gesetzliche Leistung, und er ist der Posten, der eine Auslandskrankenversicherung überhaupt rechtfertigt. Geprüft wird deshalb in dieser Reihenfolge: zuerst der Rücktransport, dann die Behandlungskosten, dann alles Weitere.
Zwei seltene Posten fehlen in der gesetzlichen Absicherung ebenfalls vollständig: Suche und Bergung, die je nach Vertrag gedeckt sind, und die Überführung im Todesfall, die die meisten Auslandskrankenversicherungen enthalten. Beide treten kaum je ein. Wenn doch, fallen sie in eine Lage, in der die Angehörigen zu Hause weder Zeit noch Kraft haben, einen Vertrag zu verhandeln, und dann zählt allein, was vorher unterschrieben wurde.
Der Zeitpunkt des Abschlusses spielt, anders als bei der Reiserücktrittsversicherung, kaum eine Rolle. Versichert ist, was während der Reise passiert, und nicht, was vor der Reise bekannt war; den anderen Fall beschreibt Vorerkrankung und Versicherung.
Anders die Dauer. Jahrespolicen decken einzelne Reisen nur bis zu einer Höchstdauer, und diese Zahl steht im Vertrag. Eine längere Reise braucht eine eigene Police, und ohne sie fällt die Lücke erst im Schadensfall auf.
Die drei Leistungen, auf die es ankommt#
Drei Leistungen tragen den Wert einer Police: der Rücktransport, die Behandlungskosten und die Organisation im Notfall. Die erste ist die teuerste, die zweite die häufigste und die dritte die am meisten unterschätzte.
Der Rücktransport#
Ein Rücktransport mit medizinischer Begleitung ist der teuerste denkbare Einzelposten einer Reise. Er wird organisiert und bezahlt, wenn die Bedingungen es hergeben, und an dieser Stelle zählt jedes Wort. Verträge, die den Transport leisten, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, leisten früher als Verträge, die medizinische Notwendigkeit verlangen.
Notwendig heißt in der Praxis: Es geht nicht anders. Sinnvoll heißt: Es ist besser so. Zwischen diesen beiden Formulierungen liegt der halbe Wert des Vertrags. In einer bestehenden Police ist die Stelle in zwei Minuten gefunden, und der Satz dort entscheidet über den Fall, für den die Versicherung abgeschlossen wurde.
Organisiert wird der Transport vom Versicherer und nicht vom Reisenden. Ein auf eigene Faust gebuchter Ambulanzflug gefährdet die Erstattung, weil der Versicherer die medizinische Beurteilung selbst vornehmen will. Der Anruf steht deshalb immer vor der Buchung.
Die Behandlungskosten#
Gedeckt sind ambulante und stationäre Behandlung, Medikamente und Transporte vor Ort. Die Höhe der Deckung ist bei guten Verträgen unbegrenzt. Eine begrenzte Summe ist in Ländern mit sehr hohen Kosten schnell erschöpft.
Zahnbehandlungen sind meist nur zur Schmerzbeseitigung gedeckt. Für eine aufwendige Behandlung, die von vornherein im Ausland geplant ist, besteht kein Schutz.
Die Selbstbeteiligung senkt den Beitrag spürbar und ist bei den Beträgen, um die es geht, meist gut zu verkraften, weil sie im teuren Fall kaum ins Gewicht fällt.
Für Behandlungen, die im Ausland beginnen und zu Hause weitergehen, gibt es eine Schnittstelle. Gedeckt ist in der Regel die Behandlung bis zur Transportfähigkeit, und was danach in Deutschland folgt, übernimmt wieder die heimische Absicherung. An dieser Grenze entstehen regelmäßig Rückfragen, echte Lücken selten.
Die Organisation im Notfall#
Eine gute Police leistet mehr als Geld. Sie organisiert die Klinik, den Dolmetscher und den Transport, und sie tut das über eine Notrufnummer. Diese Nummer ist die praktisch wichtigste Information des ganzen Vertrags und gehört ins Telefon, zusammen mit dem Namen der Police und der Vertragsnummer. Im Krankenhaus hat niemand den Ordner dabei, und Angehörige zu Hause finden ihn nicht schneller.
Ein Anruf vor der Behandlung führt in vielen Fällen zu einer Direktabrechnung, die Vorleistung und spätere Erstattung erspart.
Nicht geleistet wird die Organisation für Fälle, die nichts mit Krankheit zu tun haben. Ein verlorener Pass oder ein gestohlenes Gepäckstück laufen über andere Wege, wie Kreditkarten-Reiseversicherung beschreibt, und die Kosten eines gestrichenen Flugs über die Betreuungsleistungen der Fluggesellschaft.
Reisen in Regionen ohne verlässliche Versorgung sind ein Sonderfall. Dort ist nicht die Rechnung das Problem, sondern die Frage, wohin überhaupt transportiert wird. Versicherer mit eigener Einsatzzentrale leisten hier deutlich mehr als solche, die nur erstatten, und dieser Unterschied steht in keiner Preisübersicht.
Rechenbeispiel: ein Krankenhausaufenthalt im Ausland#
Gerechnet wird mit einem Unfall in einem Land mit hohen Behandlungskosten, der zu einer Woche Krankenhausaufenthalt und einem Rücktransport führt.
| Posten | Gesetzliche Kasse | Auslandskrankenversicherung |
|---|---|---|
| Notaufnahme | keine Leistung | gedeckt |
| Operation und Station | keine Leistung | gedeckt |
| Medikamente | keine Leistung | gedeckt |
| Rücktransport mit Begleitung | keine Leistung | gedeckt |
| Rückflug der Begleitperson | keine Leistung | je nach Vertrag |
| Ergebnis | vollständig selbst zu tragen | Selbstbeteiligung, wenn vereinbart |
Am Rücktransport mit Begleitung hängt die ganze Versicherung, denn er ist einzeln teurer als alle anderen Posten zusammen.
Der häufigste Posten ist die Operation mit einigen Tagen Station. Sie ist der typische Schadensfall und der Grund, warum eine unbegrenzte Deckungssumme mehr wert ist als jede andere Vertragsklausel. Bei längeren Aufenthalten werden die Medikamente zum teuersten Posten, weil sie in manchen Ländern erheblich kosten. Erstattet werden sie nur gegen Rezept und Beleg, und mit beidem in der Hand kommen die Kosten vollständig zurück.
Der Rückflug der Begleitperson wird beim Vergleich fast immer übersehen. Bei einer Reise zu zweit gehört die Frage, ob die Begleitperson mitversorgt wird, vor den Abschluss, sonst steht sie am Ende allein im Ausland.
Unter dem Strich bleibt mit Versicherung eine Selbstbeteiligung, also ein überschaubarer Betrag. Ohne Versicherung steht an derselben Stelle die gesamte Rechnung, und an diesem Abstand zeigt sich, wie viel die Police im Vergleich zu ihrem Beitrag leistet. Für privat Versicherte sieht die mittlere Spalte anders aus, doch auch dort fehlt der Rücktransport in vielen Tarifen.
Spielt derselbe Unfall innerhalb der EU, wird die Lücke kleiner, verschwindet aber nicht. Die gesetzliche Kasse leistet dann zu den dortigen Kassensätzen, und die Zuzahlungen, die das Gastland verlangt, bleiben beim Reisenden. Eine Behandlung in einer Privatklinik ist nicht gedeckt, und den Rücktransport übernimmt die Kasse auch hier nicht. Ausgerechnet der teuerste Posten der Tabelle bleibt damit in beiden Fällen offen.
Vorleistung oder Direktabrechnung#
Der Normalfall ist die Vorleistung. Der Reisende zahlt und reicht die Rechnung ein, und das funktioniert bei kleinen Beträgen problemlos. Bei großen Beträgen funktioniert es nicht. Eine Klinik, die vorab eine hohe Summe verlangt, kann nicht aus der Reisekasse bezahlt werden.
Der Anruf bei der Notrufnummer vor der Aufnahme ist deshalb der wichtigste Schritt. Versicherer geben gegenüber Kliniken Kostenzusagen ab, und damit entfällt die Vorleistung. Ohne Anruf wird die Rechnung anschließend eingereicht und nach den Bedingungen erstattet, und die Prüfung dauert länger als bei einer vorab abgestimmten Behandlung.
Zur Einreichung gehören Rechnung, Befund mit Diagnose und Nachweis der Zahlung, und fehlt eines davon, beginnt eine Rückfrage, die Wochen kostet.
Vor der Abreise gehört eine Kopie der Police in dieselbe Datei wie die Bordkarte. Im Ernstfall sucht niemand eine Vertragsnummer, und eine Kopie auf dem Telefon löst dieses Problem vollständig.
Bei Familien lohnt der Blick auf die Familienpolice. Sie ist regelmäßig günstiger als mehrere Einzelverträge, und sie deckt Kinder in vielen Tarifen ohne eigenen Beitrag mit, solange sie mit einem versicherten Elternteil reisen. Wird ein Kind stationär aufgenommen, ist die Unterbringung eines Elternteils in der Klinik ein realer Kostenpunkt, und gute Verträge decken sie ausdrücklich mit.
Wann sich der Abschluss nicht lohnt#
In diesen Fällen bringt der Beitrag wenig, oder die Police leistet nicht, was man von ihr erwartet:
- Bei sehr kurzen Reisen innerhalb der EU mit gesunden Reisenden. Das Risiko ist klein und die Grundversorgung vorhanden.
- Wenn eine gleichwertige Deckung bereits besteht. Doppelte Policen zahlen nicht doppelt.
- Bei privat Krankenversicherten mit Auslandsschutz. Viele private Tarife decken Auslandsbehandlungen für einen begrenzten Zeitraum mit, und ein Blick in den eigenen Tarif kann den zusätzlichen Vertrag ersparen. Der Rücktransport fehlt allerdings auch dort häufig.
- Für geplante Behandlungen im Ausland. Sie sind ausgeschlossen.
- Bei Aufenthalten über der Höchstdauer der Police. Ab einem Stichtag greift sie dann gar nicht mehr.
- Bei sehr günstigen Policen mit gedeckelter Summe. Sie kosten wenig und leisten im teuren Fall zu wenig, obwohl genau dieser Fall der Grund für den Abschluss ist.
- Auf Dienstreisen mit Gruppenpolice des Arbeitgebers. Viele Arbeitgeber haben eine Gruppenpolice, die während dienstlicher Reisen greift. Sie endet bei privat angehängten Tagen, und ab dem ersten privaten Tag gilt wieder die eigene Absicherung, was meist erst im Schadensfall auffällt.
Reisen in Länder mit Sozialversicherungsabkommen gehören nicht in diese Liste. Dort besteht zwar ein begrenzter Anspruch, er ersetzt die Police aber nicht, weil er den Rücktransport nicht umfasst.
Was beim Vergleich zählt#
Über den Wert einer Police entscheiden andere Punkte als der Preis:
- Die Formulierung beim Rücktransport. Sinnvoll und vertretbar schlägt notwendig.
- Die Deckungssumme für Behandlungskosten. Unbegrenzt ist deutlich besser als eine hohe Zahl, weil vor der Reise niemand weiß, wie hoch die Rechnung im Ernstfall ausfällt.
- Der Umgang mit Vorerkrankungen. Die Einzelheiten stehen in Vorerkrankung und Versicherung.
- Die Höchstdauer je Reise. Sie entscheidet, ob eine längere Reise überhaupt gedeckt ist.
- Der Umgang mit Sport. Für Tauchen, Klettern oder Skifahren lohnt der Blick in die Liste der ausgeschlossenen Tätigkeiten, und diese Liste steht selten im Werbetext.
- Pandemien und Reisewarnungen. Viele Verträge haben diesen Punkt inzwischen ausdrücklich geregelt, in beide Richtungen, und er ist bei Fernreisen ein sinnvolles Auswahlkriterium.
Ein sauber ausgewählter Vertrag muss selten wieder angefasst werden. Eine Jahrespolice läuft im Hintergrund weiter, sie kostet wenig, und als regelmäßige Aufgabe bleibt nur, vor längeren Reisen die Höchstdauer zu prüfen.
Die häufigsten Fehler#
- Sich auf die Karte der Krankenkasse verlassen. Die Karte deckt weder Zuzahlungen noch den Rücktransport.
- Nur auf den Preis schauen. Über den Wert entscheidet die Formulierung beim Rücktransport, und die steht in keiner Preisliste.
- Die Höchstdauer je Reise übersehen. Eine lange Reise über dieser Grenze braucht eine eigene Police.
- Ohne Anruf behandeln lassen. Mit einem Anruf bei der Notrufnummer vorab entfällt in vielen Fällen die Vorleistung.
- Im Notfall mit der Behandlung auf den Anruf warten. Zuerst wird behandelt, dann telefoniert, und erst danach wird über Kosten gesprochen. Keine Police verlangt, dass ein Anruf der Behandlung vorausgeht, wenn die Lage das nicht zulässt.
- Sport und Tauchen nicht prüfen. Die Ausschlüsse gehören vor dem Abschluss gelesen, nicht nach dem Unfall.
- Die Begleitperson vergessen. Ob ihr Rückflug gedeckt ist, regelt jeder Vertrag anders.
Verwandte Themen#
Häufige Fragen
Zahlt die gesetzliche Krankenkasse im Ausland?
Warum ist der Rücktransport so wichtig?
Was heißt medizinisch sinnvoll?
Muss ich vor Ort selbst zahlen?
Gilt die Versicherung auch für Vorerkrankungen?
Wie lange gilt eine Jahrespolice?
Brauche ich sie auch innerhalb der EU?
Was ist mit der Karte der Krankenkasse?
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Was ist bei Sport und Tauchen zu beachten?
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Was passiert bei einer Ablehnung?
Quellen und Einordnung
- Verbraucherzentrale: Auslandsreisen: welcher Versicherungsschutz ist notwendig?
- Europ Assistance Deutschland: Auslandskrankenversicherung: Leistungen, Kosten ...
- SWR: Auslandskrankenversicherung: Darauf sollte man achten
- Verbraucherportal Bayern: Krankenversicherung bei Auslandsreisen: Welcher Schutz ...
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Versicherungsschutz im Ausland
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