Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den der Versicherte in jedem Schadenfall selbst trägt, bevor die Versicherung den Rest übernimmt.
Auch: Selbstbehalt, Eigenanteil.
Wie es funktioniert#
Bei Mietwagen ist sie die entscheidende Größe, weil sie den Unterschied zwischen einer beworbenen Vollkaskodeckung und dem tatsächlichen Risiko ausmacht. Manche Kartenleistungen erstatten genau diesen Eigenanteil, andere setzen ihn selbst an. Für die Bewertung eines Schutzes zählt daher nicht, ob eine Versicherung besteht, sondern ab welchem Betrag sie einspringt und welche Schäden sie ausnimmt.
Nicht zu verwechseln mit#
Die Selbstbeteiligung ist nicht dasselbe wie eine Kaution: Die Kaution wird vorübergehend blockiert und zurückgegeben, die Selbstbeteiligung bleibt im Schadenfall endgültig beim Versicherten.
Auf Englisch#
Der englische Fachbegriff lautet Deductible. Englische Fassung dieses Begriffs
Verwandte Begriffe#
- Haftungsbefreiung beim Mietwagen: Die Haftungsbefreiung beim Mietwagen ist ein Verzicht des Vermieters auf Schadenersatzforderungen gegen den Mieter, meist mit vereinbarter Selbstbeteiligung.
- Primäre Deckung: Primäre Deckung bedeutet, dass eine Kartenversicherung im Schadenfall zuerst leistet; sekundäre Deckung greift erst, wenn eine andere Versicherung bezahlt hat.
- Auslandskrankenversicherung: Eine Auslandskrankenversicherung ist eine Versicherung für medizinische Behandlung im Ausland, einschließlich des Rücktransports, den gesetzliche Kassen meist nicht tragen.
