Ersetzt die Kreditkarte die Mietwagenversicherung?
Warum die Kartendeckung beim Mietwagen fast immer nur die Selbstbeteiligung betrifft, was die Haftpflicht davon unterscheidet, welche Fahrzeuge und Länder ausgeschlossen sind und wie eine Erstattung abläuft.
Auf einen Blick#
| Schadenart | Wer trägt sie | Rolle der Karte |
|---|---|---|
| Schaden an anderen Fahrzeugen und Personen | Haftpflicht im Mietvertrag | keine |
| Schaden am Mietwagen | Kaskoschutz des Vermieters | erstattet die Selbstbeteiligung |
| Diebstahl des Fahrzeugs | Diebstahlschutz im Mietvertrag | erstattet die Selbstbeteiligung |
| Reifen, Glas, Unterboden | oft ausgeschlossen | erstattet nichts, was nicht gedeckt ist |
| Gegenstände im Fahrzeug | Hausrat oder Reisegepäck | in der Regel keine |
| Standgeld und Wertminderung | Mietvertrag | je nach Bedingungswerk |
Warum die Kartendeckung fast nie der Hauptschutz ist#
Die Mietwagendeckung einer Kreditkarte heißt im Alltag oft Vollkaskoschutz, und schon dieser Name führt in die Irre. Was die Karte in Deutschland üblicherweise bietet, ist die Erstattung einer Selbstbeteiligung.
Der Unterschied hat Folgen. Eine Erstattung setzt voraus, dass es eine Selbstbeteiligung gibt, und eine Selbstbeteiligung gibt es nur, wenn im Mietvertrag ein Kaskoschutz vereinbart wurde. Wird der Schutz beim Vermieter abgewählt, um ihn durch die Karte zu ersetzen, fehlt im Schadenfall beides: Die Karte erstattet dann eine Selbstbeteiligung, die es nicht gibt, und den Schaden selbst erstattet sie nie.
Hier liegt der wichtigste Unterschied zum amerikanischen Markt, wo die Karte den Schutz des Vermieters tatsächlich ersetzen kann. Beide Systeme heißen ähnlich und funktionieren verschieden.
Die Karte ist also eine Ergänzung des Mietvertrags und kein Ersatz für ihn. Mit dieser Reihenfolge im Kopf fällt die Entscheidung am Schalter in zwei Sekunden statt in einer Diskussion.
Haftpflicht und Kasko gehören getrennt#
Zwei Versicherungen stecken in jedem Mietvertrag, und sie werden ständig verwechselt. Die Haftpflicht deckt Schäden an anderen, der Kaskoschutz deckt Schäden am gemieteten Fahrzeug.
Die Haftpflicht ist in Deutschland Voraussetzung dafür, dass ein Fahrzeug überhaupt vermietet werden darf. Sie ist im Preis enthalten, sie ist nicht abwählbar, und keine Kartendeckung der Welt ersetzt oder erhöht sie. Der Kaskoschutz dagegen ist eine Vereinbarung im Mietvertrag, meist mit einer Selbstbeteiligung. Nur an dieser Selbstbeteiligung setzt die Karte an, und so entscheidet sich der gesamte Nutzen der Kartendeckung an dieser einen Zeile.
Im Ausland findet sich dieselbe Aufteilung unter anderen Namen. Die Bezeichnungen wechseln, die Logik bleibt: Ein Teil schützt Dritte, der andere das Fahrzeug.
Was die Deckung auslöst#
Die Zahlung#
Ausgelöst wird der Schutz durch die Zahlung der Anmietung über die Karte. Gemeint ist die volle Miete, nicht die Kaution und nicht ein Teilbetrag.
Buchungen über Portale sind der häufigste Streitfall. Bei Vorauszahlung an ein Portal und Kartenzahlung vor Ort nur für Zusatzleistungen ist die Miete möglicherweise nicht über die Karte bezahlt. Die Kartenabrechnung ist deshalb der erste Beleg, den der Versicherer sehen will, und ohne die passende Buchung darauf beginnt die Prüfung nicht einmal.
Bei einer Anmietung, die mit Punkten oder Gutscheinen bezahlt wird, gilt dieselbe Klausel wie bei Prämienflügen. Bleibt am Ende nur ein kleiner Restbetrag auf der Karte, ist offen, ob die Miete im Sinne des Bedingungswerks über die Karte bezahlt wurde.
Der Name im Mietvertrag#
Der Hauptmieter muss der Karteninhaber sein. Fährt jemand anderes und steht dieser Name nicht im Vertrag, fehlt die versicherte Person. Zusatzfahrer sind in vielen Bedingungswerken eingeschlossen, aber nur bei Eintragung im Mietvertrag, und ein mündlich vereinbarter Fahrerwechsel ist kein Eintrag.
Für Familien ergibt sich daraus eine simple Regel: Wenn während der Reise abwechselnd gefahren wird, stehen alle Fahrer im Vertrag, bevor der Wagen den Hof verlässt.
Firmenanmietungen sind ein eigener Fall. Läuft der Vertrag auf ein Unternehmen statt auf eine Person, fehlt die versicherte Person im Sinne des Bedingungswerks, auch wenn der Karteninhaber selbst fährt.
Die Anmietdauer#
Jedes Bedingungswerk nennt eine Höchstdauer je Anmietung. Über dieser Grenze endet der Schutz, und zwar für die gesamte restliche Mietzeit.
Zwei aufeinanderfolgende Verträge über dasselbe Fahrzeug werden dabei häufig als eine Anmietung gewertet, und die Klausel dazu steht meist direkt unter der Höchstdauer. Auch bei einer spontanen Verlängerung vor Ort, für die ein neuer Vertrag geschrieben wird, zählt für die Höchstdauer oft der gesamte Zeitraum am Stück.
Die Kaution#
Für die Kaution reserviert der Vermieter einen Betrag auf der Karte. Der blockiert den verfügbaren Rahmen, ohne dass eine Zahlung stattfindet, und bei knapper Kalkulation entsteht am Schalter ein Problem, das nichts mit Versicherung zu tun hat. Die Reservierung wird erst nach der Rückgabe freigegeben, und das dauert regelmäßig einige Tage. Wie ein Kartenlimit dabei wirkt, beschreibt der Kreditrahmen.
Was regelmäßig ausgeschlossen ist#
Die Ausschlussliste ist bei Mietwagen länger als bei den übrigen Kartendeckungen, und sie trifft ausgerechnet die typischen Schäden.
Reifen, Glas und Unterboden. Viele Mietverträge nehmen diese Teile aus dem Kaskoschutz aus. Ohne gedeckten Schaden gibt es keine Selbstbeteiligung und damit keine Erstattung.
Bestimmte Fahrzeugklassen. Wohnmobile, schwere Transporter, Motorräder, Oldtimer und teure Sportwagen stehen fast überall auf der Liste.
Einzelne Länder. Wo besondere Versicherungsvorschriften gelten, ist die Deckung häufig ausgeschlossen, und diese Länder stehen namentlich im Bedingungswerk.
Fahrten abseits befestigter Straßen. Geländefahrten und Strandzufahrten sind regelmäßig ausgenommen, auch wenn der Vermieter sie duldet.
Verstöße gegen den Mietvertrag. Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, unter Alkoholeinfluss oder mit nicht eingetragenen Fahrern beendet den Schutz sofort.
Nutzungsausfall und Wertminderung. Der Vermieter berechnet für die Zeit der Reparatur eine Pauschale. Ob die Kartendeckung sie erstattet, steht im Bedingungswerk und ist von Karte zu Karte verschieden.
Abschleppen und Bergung. Auch diese Posten stellt der Vermieter in Rechnung. Ob sie zur gedeckten Selbstbeteiligung gehören oder als eigene Position daneben stehen, hängt am Wortlaut des Mietvertrags.
Alle diese Punkte lassen sich vor der Anmietung klären. Nach dem Schaden ist keiner davon noch verhandelbar, und deshalb gehört das Bedingungswerk vor die Buchung.
Rechenbeispiel: zwei Anmietungen#
Angenommen, dieselbe Karte wird zweimal eingesetzt. Bei der ersten Anmietung ist im Mietvertrag ein Kaskoschutz mit Selbstbeteiligung vereinbart, bei der zweiten wurde er abgewählt, weil die Karte ihn ersetzen sollte.
| Anmietung eins | Anmietung zwei | |
|---|---|---|
| Kaskoschutz im Mietvertrag | vereinbart, mit Selbstbeteiligung | abgewählt |
| Schaden am Fahrzeug | vom Vermieter gedeckt | vollständig offen |
| Belastung der Karte | Höhe der Selbstbeteiligung | Höhe des gesamten Schadens |
| Erstattung durch die Karte | die Selbstbeteiligung | nichts, mangels Selbstbeteiligung |
| Ergebnis | Schaden getragen | Schaden selbst zu zahlen |
Beträge stehen in der Tabelle keine, sie zeigt eine Reihenfolge. Der Unterschied entsteht an einer einzigen Stelle des Mietvertrags, und zwar am Schalter, nicht bei der Buchung.
An der Belastung der Karte sieht man, was die Deckung leistet. Sie verhindert die Belastung nicht, sie begrenzt nur ihre Höhe, und das nachträglich. Am Schalter lautet die Frage deshalb nicht, ob der Schutz nötig ist. Gefragt ist, ob die Karte an einen Schutz anknüpfen kann, der dort vereinbart wird.
Für die Buchung ergibt sich eine klare Reihenfolge der Prüfung. Zuerst steht die Frage, ob Fahrzeug, Land und Dauer überhaupt in den Rahmen der Kartendeckung passen, dann die Frage nach der Zahlung, und erst danach lohnt sich der Vergleich der Preise. In dieser Reihenfolge fallen die meisten Probleme auf, bevor sie Geld kosten. Andersherum wird ein gedeckter Schaden an einem nicht gedeckten Fahrzeug geprüft, und das Ergebnis steht dann schon vor der Prüfung fest.
Am seltensten gelesen und am häufigsten gerissen wird die Höchstdauer. Gerade bei Reisen über mehrere Wochen endet der Schutz dort lautlos, ohne dass irgendjemand darauf hinweist.
Vor der Buchung prüfen#
Fünf Fragen klären, ob die Kartendeckung für eine bestimmte Anmietung überhaupt greift. Jede Antwort steht entweder im Bedingungswerk der Karte oder im Mietvertrag.
- Ist das Fahrzeug erfasst? Wohnmobil, Transporter, Motorrad und Sportwagen stehen fast immer auf der Ausschlussliste.
- Ist das Land erfasst? Länder mit besonderen Versicherungsvorschriften sind im Bedingungswerk namentlich ausgenommen.
- Passt die Dauer? Die Höchstdauer gilt für die gesamte Anmietung, Verlängerungen eingerechnet.
- Läuft die volle Miete über die Karte? Eine Vorauszahlung an ein Portal kann diese Bedingung verfehlen.
- Enthält der Mietvertrag einen Kaskoschutz mit Selbstbeteiligung? Ohne ihn hat die Karte nichts, woran sie anknüpfen kann.
Am Schalter#
Drei Punkte entscheiden sich in den Minuten der Übergabe, und keiner davon lässt sich später korrigieren.
Das Übergabeprotokoll. Jeder vorhandene Schaden gehört hinein, auch der kleine. Ein nicht protokollierter Kratzer wird bei der Rückgabe zu einem neuen Schaden.
Die Kraftstoffregelung. Sie hat mit Versicherung nichts zu tun, erzeugt aber die meisten Nachbelastungen. Beide Stände gehören fotografiert.
Das Angebot zur Reduzierung der Selbstbeteiligung. Es ist die teuerste Position des Mietvertrags und genau die, die eine Kartendeckung überflüssig machen soll. Mit einer passenden Kartendeckung bezahlt man dafür zweimal für dasselbe Risiko.
Am Schalter selten angesprochen, aber ebenso wichtig ist die Karte selbst. Sie muss auf den Namen des Hauptmieters lauten und einen ausreichenden Rahmen für die Kaution haben, sonst scheitert die Anmietung an der Formalie statt am Schutz.
Wann sich die Kartendeckung nicht lohnt#
In diesen Fällen hat die Kartendeckung keine Grundlage oder bringt nichts:
- Bei abgewähltem Kaskoschutz. Ohne Selbstbeteiligung gibt es nichts zu erstatten.
- Bei ausgeschlossenen Fahrzeugklassen. Wohnmobil und Transporter fallen fast überall heraus.
- In ausgeschlossenen Ländern. Dort ist der volle Schutz beim Vermieter der einzige Weg.
- Bei langen Anmietungen. Über der Höchstdauer besteht kein Schutz mehr.
- Wenn die Karte vor allem wegen dieser Deckung gehalten wird. Die Jahresgebühr gehört dann gegen den Preis des Schutzes beim Vermieter gestellt, wie wie sich eine Jahresgebühr rechnet es vorführt.
Bei einer Anmietung im Ausland kommt die Abrechnungswährung dazu. Eine Umrechnung durch den Vermieter kostet regelmäßig mehr als die eigene Bank, wie die Fremdwährungsgebühr zeigt.
Bei häufigem Mieten lohnt es sich, die Antworten einmal zurechtzulegen. Die Bedingungen ändern sich selten, die Reiseziele wechseln öfter, und die Prüfung dauert beim zweiten Mal nur noch Minuten.
Nach einem Schaden#
Die Reihenfolge ist in allen Bedingungswerken gleich, und sie beginnt beim Vermieter.
Zuerst wird der Schaden beim Vermieter aufgenommen, mit Protokoll und, wo nötig, mit Polizeibericht. Ohne diese Aufnahme fehlt später die Grundlage jeder Erstattung. Danach belastet der Vermieter die Selbstbeteiligung auf der Karte und stellt eine Endabrechnung, und diese Belastung ist der vorgesehene Ablauf und kein Fehler. Zuletzt geht die vollständige Unterlage an den Versicherer.
Ist die Rechnung überhöht, ist das eine Frage des Mietvertrags. Eine Rückbuchung löst sie nur, wenn die Belastung selbst unberechtigt war.
Die Fristen sind kürzer, als die meisten erwarten. Der Versicherer verlangt die Meldung regelmäßig innerhalb weniger Wochen nach dem Schaden, und die Endabrechnung des Vermieters kommt manchmal später als diese Frist. Der Ausweg ist derselbe wie bei jeder anderen Deckung: melden, sobald der Schaden bekannt ist, und die Abrechnung nachreichen. Eine Meldung ohne Unterlagen wahrt die Frist, eine vollständige Unterlage nach Fristablauf nützt nichts mehr.
Zwei Belege werden dabei am häufigsten vergessen. Der Mietvertrag in der unterschriebenen Fassung belegt, welcher Schutz vereinbart war, und das Übergabeprotokoll belegt, welche Schäden vorher schon vorhanden waren.
Die häufigsten Fehler#
- Den Kaskoschutz abwählen. Vereinbart bleibt er Grundlage der Kartendeckung, die dann die Selbstbeteiligung erstattet.
- Nur die Kaution über die Karte zahlen. Die volle Miete gehört über dieselbe Karte, sonst fehlt der Auslöser des Schutzes.
- Zusatzfahrer nicht eintragen. Alle Fahrer kommen vor der Übergabe in den Vertrag, ein mündlicher Wechsel zählt nicht.
- Die Übergabe nicht dokumentieren. Protokoll und Fotos entstehen, bevor der Wagen bewegt wird.
- Die Höchstdauer übersehen. Lange Anmietungen brauchen eine eigene Absicherung.
- Reifen und Glas für gedeckt halten. Ob sie im Kaskoschutz stecken, steht im Mietvertrag, und diese Stelle liest man vor der Unterschrift.
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Quellen und Einordnung
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