Ersatzbeförderung ist die Verpflichtung der Airline, einen Reisenden nach einer Störung zum gebuchten Endziel zu bringen, notfalls über eine andere Strecke.
Auch: Re-Routing, Umleitung der Buchung.
Wie es funktioniert#
Der Anspruch zielt auf das Endziel, nicht auf einen bestimmten Flug, und besteht zu vergleichbaren Bedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Ob eine andere Airline genutzt werden kann, hängt von einem Interline-Abkommen ab. Airlines bieten häufig zuerst den nächsten eigenen Flug an; die Nachfrage nach einer früheren Verbindung bei einem Partner ist zulässig und üblich.
Nicht zu verwechseln mit#
Ersatzbeförderung ist nicht dasselbe wie eine Erstattung: Die Ersatzbeförderung bringt den Reisenden ans Ziel, die Erstattung beendet den Vertrag gegen Rückzahlung.
Auf Englisch#
Der englische Fachbegriff lautet Re-routing. Englische Fassung dieses Begriffs
Verwandte Begriffe#
- Annullierung: Eine Annullierung ist die Streichung eines geplanten Fluges; auch eine Umleitung oder erhebliche Umplanung kann rechtlich als Annullierung gelten.
- Interline-Abkommen: Ein Interline-Abkommen ist ein Vertrag zwischen zwei Airlines über die gegenseitige Anerkennung von Tickets, Gepäckdurchgabe und Umbuchung im Störungsfall.
- Umbuchung auf eine andere Airline: Die Umbuchung auf eine andere Airline ist die Übertragung eines Tickets auf einen anderen Betreiber, damit ein Reisender nach einer Störung früher ans Ziel kommt.
Artikel zu diesem Begriff#
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