Eine No-Show-Klausel ist die Bedingung, dass die gesamte restliche Buchung verfällt, wenn ein Reisender einen Flugabschnitt nicht antritt.
Auch: Nichtantrittsklausel.
Wie es funktioniert#
Sie trifft vor allem zwei Fälle: den ausgelassenen Hinflug bei einer Rundreise und das absichtliche Aussteigen am Umsteigeflughafen. Die Airline storniert dann die Folgeabschnitte automatisch. Deutsche Gerichte haben solche Klauseln in mehreren Konstellationen für unwirksam gehalten; die Airline handelt in der Praxis trotzdem zuerst, und der Anspruch muss danach durchgesetzt werden.
Nicht zu verwechseln mit#
Eine No-Show-Klausel ist nicht dasselbe wie eine Stornogebühr: Die Gebühr fällt bei angekündigter Stornierung an, die Klausel greift beim unangekündigten Fernbleiben.
Auf Englisch#
Der englische Fachbegriff lautet No-show clause. Englische Fassung dieses Begriffs
Verwandte Begriffe#
- Beförderungsbedingungen: Die Beförderungsbedingungen sind das allgemeine Vertragswerk einer Airline, das Rechte und Pflichten beider Seiten für alle Tickets festlegt.
- Erstattung: Eine Erstattung ist die Rückzahlung des Ticketpreises, wenn ein Flug annulliert wurde oder der Reisende die Beförderung nach einer Störung nicht mehr wünscht.
- Getrennte Tickets: Getrennte Tickets sind zwei eigenständige Buchungen für eine Reise mit Umstieg, zwischen denen keine Airline die Verantwortung für den Anschluss trägt.
