Glossar

Was ist No-Show-Klausel?

Eine No-Show-Klausel ist die Bedingung, dass die gesamte restliche Buchung verfällt, wenn ein Reisender einen Flugabschnitt nicht antritt.

Eine No-Show-Klausel ist die Bedingung, dass die gesamte restliche Buchung verfällt, wenn ein Reisender einen Flugabschnitt nicht antritt.

Auch: Nichtantrittsklausel.

Wie es funktioniert#

Sie trifft vor allem zwei Fälle: den ausgelassenen Hinflug bei einer Rundreise und das absichtliche Aussteigen am Umsteigeflughafen. Die Airline storniert dann die Folgeabschnitte automatisch. Deutsche Gerichte haben solche Klauseln in mehreren Konstellationen für unwirksam gehalten; die Airline handelt in der Praxis trotzdem zuerst, und der Anspruch muss danach durchgesetzt werden.

Nicht zu verwechseln mit#

Eine No-Show-Klausel ist nicht dasselbe wie eine Stornogebühr: Die Gebühr fällt bei angekündigter Stornierung an, die Klausel greift beim unangekündigten Fernbleiben.

Auf Englisch#

Der englische Fachbegriff lautet No-show clause. Englische Fassung dieses Begriffs

Verwandte Begriffe#

  • Beförderungsbedingungen: Die Beförderungsbedingungen sind das allgemeine Vertragswerk einer Airline, das Rechte und Pflichten beider Seiten für alle Tickets festlegt.
  • Erstattung: Eine Erstattung ist die Rückzahlung des Ticketpreises, wenn ein Flug annulliert wurde oder der Reisende die Beförderung nach einer Störung nicht mehr wünscht.
  • Getrennte Tickets: Getrennte Tickets sind zwei eigenständige Buchungen für eine Reise mit Umstieg, zwischen denen keine Airline die Verantwortung für den Anschluss trägt.

Artikel zu diesem Begriff#

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