Nichtbeförderung ist die Verweigerung der Mitnahme trotz gültiger Buchung und rechtzeitiger Anwesenheit, typischerweise wegen Überbuchung des Fluges.
Auch: Denied Boarding, Abweisung am Gate.
Wie es funktioniert#
Das Verfahren ist geregelt: Zuerst werden Freiwillige gesucht, die gegen eine ausgehandelte Gegenleistung zurücktreten. Erst danach darf die Airline unfreiwillig abweisen, und dann entstehen die gesetzlichen Ansprüche auf Ausgleichszahlung, Betreuung und Ersatzbeförderung. Wer freiwillig zurücktritt, verhandelt einen Vertrag und verliert damit die Pauschalansprüche aus der unfreiwilligen Abweisung.
Nicht zu verwechseln mit#
Nichtbeförderung ist nicht dasselbe wie eine Annullierung: Bei der Annullierung findet der Flug nicht statt, bei der Nichtbeförderung fliegt er ohne den Reisenden.
Auf Englisch#
Der englische Fachbegriff lautet Denied boarding. Englische Fassung dieses Begriffs
Verwandte Begriffe#
- Überbuchung: Überbuchung ist der planmäßige Verkauf von mehr Sitzplätzen als vorhanden, weil Airlines mit einer berechenbaren Zahl nicht erscheinender Reisender kalkulieren.
- Ausgleichszahlung: Eine Ausgleichszahlung ist ein pauschaler Geldanspruch gegen die Airline bei Annullierung, großer Verspätung oder Nichtbeförderung, gestaffelt nach Flugstrecke.
- Standby: Standby ist die Aufnahme in eine Warteliste für einen Flug ohne bestätigten Sitzplatz, mit Mitnahme nur bei freien Plätzen kurz vor Abflug.
