Eine Schlichtungsstelle ist eine anerkannte Stelle, die Streit zwischen Reisenden und Anbieter außergerichtlich klärt, für Reisende meist kostenfrei.
Auch: Verbraucherschlichtung, Schlichtungsverfahren.
Wie es funktioniert#
Voraussetzung ist in aller Regel, dass die Airline zuvor angeschrieben wurde und nicht oder ablehnend geantwortet hat. Der Vorschlag der Stelle ist für den Reisenden nicht bindend; der Klageweg bleibt offen. Während des Verfahrens ist die Verjährung gehemmt, was die Schlichtung zum risikoarmen Zwischenschritt macht, bevor Anwalt oder Inkassodienstleister eingeschaltet werden.
Nicht zu verwechseln mit#
Eine Schlichtungsstelle ist nicht dasselbe wie die behördliche Durchsetzungsstelle: Die Behörde überwacht die Einhaltung der Verordnung, die Schlichtung klärt den Einzelfall.
Auf Englisch#
Der englische Fachbegriff lautet Alternative dispute resolution body. Englische Fassung dieses Begriffs
Verwandte Begriffe#
- Bagatellverfahren: Das europäische Bagatellverfahren ist ein vereinfachter Gerichtsweg für grenzüberschreitende Forderungen bis zu einer gesetzlichen Obergrenze, ohne Anwaltszwang.
- Ausgleichszahlung: Eine Ausgleichszahlung ist ein pauschaler Geldanspruch gegen die Airline bei Annullierung, großer Verspätung oder Nichtbeförderung, gestaffelt nach Flugstrecke.
- Fluggastrechteverordnung: Die Fluggastrechteverordnung ist das EU-Recht, das Ansprüche bei Annullierung, großer Verspätung und Nichtbeförderung regelt, unabhängig vom Ticketpreis.
Artikel zu diesem Begriff#
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