Kann ich in Deutschland Steuern per Kreditkarte zahlen?
Warum Finanzämter Karten nicht annehmen, welche öffentlichen Abgaben trotzdem per Karte gehen, was Zahlungsdienstleister daraus machen, wie sich der Punktegewinn rechnet und wann der Umweg sinnlos ist.
Auf einen Blick#
| Zahlung | Karte möglich |
|---|---|
| Einkommensteuer ans Finanzamt | nein |
| Umsatzsteuer ans Finanzamt | nein |
| Kommunale Verwaltungsgebühren | teils, je Gemeinde |
| Bußgelder | teils, je Behörde |
| Zahlung über einen Dienstleister | teils, mit Entgelt |
| Bargeldvorschuss und Überweisung | technisch ja, wirtschaftlich unsinnig |
Kaum eine Frage aus dem Punktebereich hat in Deutschland eine so kurze Antwort und wird trotzdem so oft gestellt. Sie stammt aus einem anderen Rechtsraum, in dem die Antwort anders ausfällt, und gerade deshalb lohnt es sich, den Grund für den Unterschied zu kennen.
Die Übersicht trennt drei Gruppen. Steuern ans Finanzamt lassen sich per Karte gar nicht zahlen. Gebühren und Bußgelder einzelner Behörden manchmal, meist mit Entgelt und über kleine Beträge. Und über Dienstleister oder einen Bargeldvorschuss geht technisch fast alles, nur kostet es mehr, als die Punkte bringen. Die Antwort passt deshalb in zwei Sätze: Beim Finanzamt geht es nicht, und überall sonst entscheidet der Vergleich von Entgelt und Punktwert.
Warum das Finanzamt keine Karten nimmt#
Die Steuerkasse kennt zwei Zahlungswege: die Überweisung und den Lastschrifteinzug. Beide sind im Verfahren vorgesehen und kosten die Behörde nichts. Beide laufen über ein Bankkonto, und bei beiden steht vorher fest, welcher Betrag fließt.
Eine Kartenzahlung kostet dagegen ein Entgelt. Es müsste entweder von der Behörde getragen oder auf den Zahlenden umgelegt werden, und beides passt nicht in ein Verfahren, in dem die Höhe der Schuld durch Bescheid feststeht. Punkte über Steuern zu sammeln, ist in Deutschland deshalb auf keinem regulären Weg möglich. Das ist keine Lücke im Angebot, es folgt aus dem Verfahren.
Die Erwartung, es müsse doch gehen, kommt meist von außen. In einigen Ländern ist die Kartenzahlung von Steuern über Dienstleister üblich, und Berichte darüber prägen die Vorstellung, es müsse hier ebenso funktionieren.
Hinzu kommt die Höhe der Beträge. Eine Steuerzahlung ist für viele Haushalte die größte Einzelzahlung des Jahres, und gerade deshalb wirkt die Aussicht auf Punkte darauf so attraktiv. Die Rechnung dahinter ist trotzdem dieselbe wie bei jeder anderen Zahlung mit Entgelt. Sie gilt genauso für Mieten, Versicherungen und Beiträge, denn überall steht das Entgelt gegen die Punktequote, wie Miete mit Karte zahlen für den bekanntesten dieser Fälle beschreibt.
Die Lastschrift ist der Weg, den die Finanzverwaltung selbst bevorzugt. Sie hat einen praktischen Vorteil: Bei einer Korrektur des Bescheids wird der Unterschiedsbetrag automatisch ausgeglichen, ohne dass jemand eine Überweisung anstoßen muss.
Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag werden zusammen mit der Einkommensteuer festgesetzt und erhoben, und für sie gilt derselbe Zahlungsweg. Eine getrennte Behandlung gibt es nicht.
Wo Karten im öffentlichen Bereich doch funktionieren#
Zwei Bereiche sind zu unterscheiden: die Steuern selbst, für die es keinen Kartenweg gibt, und die übrigen öffentlichen Abgaben, bei denen die Antwort je Behörde unterschiedlich ausfällt.
Kommunale Gebühren#
Viele Gemeinden nehmen Karten für Verwaltungsleistungen an. Ausweisdokumente, Parkausweise und ähnliche Gebühren lassen sich vor Ort oder im Portal bezahlen.
Solche Zahlungen sind Verwaltungsgebühren und keine Steuern. Der Unterschied ist für die Frage nach dem Zahlungsweg entscheidend. Eine Gebühr ist der Preis einer konkreten Leistung, etwa eines Ausweises, und welche Zahlungswege es dafür gibt, legt die jeweilige Gemeinde fest. Eine Steuer dagegen wird per Bescheid festgesetzt und läuft durch das Verfahren der Finanzverwaltung.
Die Beträge sind klein. Für das Sammeln von Punkten spielen sie keine Rolle, und für einen Mindestumsatz reichen sie nicht. Ob die Karte überhaupt akzeptiert wird, zeigt sich oft erst im letzten Schritt, denn viele kommunale Portale nehmen nur Lastschrift und einzelne Kartensysteme.
Auch die Gerichtskasse arbeitet mit Überweisung. Gebühren für Register- und Grundbuchauszüge werden teils per Karte im Portal bezahlt, teils per Lastschrift, und die Beträge sind ebenfalls klein.
Bußgelder und Gebührenbescheide#
Einzelne Behörden bieten Kartenzahlung an, meist über ein Zahlungsportal. Die Möglichkeit unterscheidet sich je Bundesland und je Behörde. Ein Entgelt fällt dabei häufig an; es wird auf der Zahlungsseite ausgewiesen und ist vor dem Abschluss sichtbar. Die Beträge sind selten hoch genug, um für Punkte eine Rolle zu spielen.
Bei Zahlungen in eigener Sache mit fester Frist kann die Karte trotzdem nützen. Kommt die Überweisung für ein Bußgeld am letzten Tag nicht mehr rechtzeitig an, wahrt eine Kartenzahlung die Frist. Dann geht es um den Zahlungseingang, Punkte sind Nebensache. Das Entgelt ist in diesem Fall der Preis für einen pünktlichen Eingang, und der kann mehr wert sein als jede Punktequote, wenn eine versäumte Frist sonst Folgekosten hätte.
Kammern, Sozialversicherung und Versorger#
Beiträge an Kammern und Verbände lassen sich häufiger per Karte zahlen. Es handelt sich dabei um Mitgliedsbeiträge, nicht um öffentlich-rechtliche Abgaben im engeren Sinn. Sozialversicherungsbeiträge folgen dagegen einem eigenen Verfahren mit Meldung und Einzug, und eine Kartenzahlung ist dort nicht vorgesehen.
Zahlungen an Versorger und kommunale Betriebe liegen wieder anders. Strom, Wasser und Abfall werden von Stadtwerken abgerechnet, und dort ist die Kartenzahlung häufiger möglich als bei Behörden, weil es sich um gewöhnliche Lieferverhältnisse handelt.
Rechenbeispiel: Entgelt gegen Punktewert#
Gerechnet wird mit einer Zahlung, die sich über einen Dienstleister mit Karte begleichen ließe. Der Dienstleister nimmt ein Entgelt als Prozentsatz der Zahlung, die Karte schreibt Punkte nach ihrem Grundsatz gut.
| Posten | Wirkung |
|---|---|
| Entgelt des Dienstleisters | Prozentsatz der Zahlung |
| Punkte auf den Umsatz | Grundsatz der Karte |
| Wert der Punkte | eigener Punktwert |
| Ergebnis bei Standardkarte | Verlust |
| Ergebnis bei sehr hoher Punktequote | knapp ausgeglichen |
| Ergebnis für einen Mindestumsatz | kann sich lohnen |
Im Kern steht das Entgelt. Wenige Prozent klingen klein und liegen bei einer großen Zahlung in einer Größenordnung, die keine Punktequote ausgleicht. Punktequote und eigener Punktwert ergeben zusammen den Gegenwert je gezahltem Euro, und erst dieser Gegenwert lässt sich mit dem Entgelt vergleichen, wie Punkte oder bar für die Bewertung beschreibt. Mit dem eigenen Punktwert und dem tatsächlichen Entgelt ergibt sich die Antwort in einer Zeile. Liegt das Entgelt doppelt so hoch wie der Gegenwert je Euro, geht die Hälfte des Entgelts ersatzlos verloren, und zwar bei jeder Zahlung aufs Neue. Je größer die Zahlung, desto größer dieser Verlust in Euro.
Bei einer Standardkarte liegt das Entgelt über dem Wert der Punkte, und die Zahlung per Karte kostet Geld. Das ist der Regelfall. Karten mit sehr hoher Punktequote bilden den Grenzfall, bei ihnen liegt das Ergebnis nahe null. Ein Nullsummenspiel mit zusätzlichem Aufwand ist allerdings kein Gewinn.
Eine Ausnahme gibt es kurz vor Ablauf der Frist für einen Willkommensbonus. Das Entgelt lässt sich dann als Preis für den Bonus betrachten, wie Willkommensbonus richtig bewerten beschreibt. Ob es sich lohnt, hängt am Wert des Bonus und an der Höhe des Entgelts, und diese beiden Zahlen liegen weit auseinander. Bei einem großen Willkommensbonus und einem kleinen fehlenden Umsatz kann die Rechnung aufgehen, bei umgekehrten Verhältnissen nie.
Was stattdessen hilft#
Bei einem Liquiditätsproblem ist das Finanzamt selbst der richtige Ansprechpartner. Stundung und Ratenzahlung sind vorgesehen und kosten weniger als jede Umleitung über eine Karte. Zu hohe Vorauszahlungen lassen sich auf Antrag anpassen, und das ist der wirksamste Hebel überhaupt, ganz ohne Karte. Wer Steuern über das Jahr verteilen will, hat mit den vorgesehenen Vorauszahlungen den einzigen legalen Weg, die Belastung zu strecken, und er kostet nichts.
Punkte entstehen am besten bei Ausgaben, die ohnehin anfallen. Bonuskategorien bringen mehr als jeder Umweg, wie Bonuskategorien beschreibt.
Für einen Mindestumsatz kommen zuerst planbare Ausgaben in Frage. Eine Versicherung, eine Jahreskarte, eine größere Anschaffung oder eine Reise fallen in vielen Haushalten ohnehin an, und mit bewusst gewähltem Zeitraum erreichen sie den Umsatz ohne jedes Entgelt. Gegenüber dem Umweg über einen Dienstleister zählt hier jeder Euro voll für den Umsatz, und die Punkte darauf sind ein echter Gewinn statt eines Ausgleichs für eine Gebühr.
Bei regelmäßigen größeren Zahlungen lohnt der Blick auf die Abrechnung der Karte und darauf, wie solche Umsätze eingeordnet werden. Eine Zahlung, die als bargeldnah gewertet wird, bringt keine Punkte und kostet trotzdem das Entgelt. Einige Programme schließen Zahlungen an öffentliche Stellen außerdem ausdrücklich von der Punktevergabe aus. Ein einmaliger Blick in die Programmbedingungen der eigenen Karte beantwortet die Frage, bevor sie sich stellt.
Wann sich der Umweg nicht lohnt#
In diesen Fällen ist die Sache von vornherein erledigt:
- Bei Zahlungen an das Finanzamt. Der Weg existiert nicht, unabhängig von der Karte.
- Bei kleinen Verwaltungsgebühren. Der Punktegewinn ist vernachlässigbar.
- Bei Entgelten über dem Punktwert. Jede Zahlung kostet dann mehr, als sie bringt.
- Beim Bargeldvorschuss. Zinsen ab dem ersten Tag und meist keine Punkte.
- Wenn der Kartensaldo stehen bleibt. Eine über die Karte gestreckte Zahlung kostet Zinsen, die jeden Punktegewinn übersteigen, wie Kartensaldo und Zinsen beschreibt.
- Bei Zahlungen für andere Personen. Die Steuerschuld eines Angehörigen zu begleichen, ändert nichts am Zahlungsweg, und eine Karte ist auch dort nicht vorgesehen.
Selbstständige mit hohen Vorauszahlungen haben ein echtes Liquiditätsthema. Die Antwort liegt in der Anpassung der Vorauszahlung oder in einer Stundung, nicht in einem Zahlungsweg. Ein Antrag auf Anpassung wirkt ab dem nächsten Fälligkeitstermin, und rechtzeitig gestellt verändert er die Belastung des laufenden Jahres spürbar.
Was bei Zahlungsdienstleistern zu beachten ist#
Dienste, die Rechnungen gegen Entgelt per Karte begleichen, gibt es für Mieten und einzelne Rechnungsarten. Für Steuern sind sie meist nicht zugelassen. Wo sie es doch sind, gilt dieselbe Rechnung wie in jedem anderen Fall: das Entgelt gegen den Gegenwert der Punkte.
Ihre Gebühr liegt in derselben Größenordnung wie die Punktequote üblicher Karten. Damit ist das Ergebnis in den meisten Fällen ein Nullsummenspiel mit zusätzlichem Aufwand.
Manche Kartenprogramme werten solche Zahlungen außerdem als bargeldnah und schließen sie von der Punktevergabe aus. Im Voraus steht diese Einordnung selten fest. Sie fällt erst auf der Abrechnung auf, und dann ist das Entgelt bereits gezahlt, wie Händlercodes beschreibt.
Auch die Sicherheit verdient Aufmerksamkeit. Zahlungsportale für öffentliche Abgaben sind ein beliebtes Ziel für nachgebaute Seiten, und eine Zahlung sollte immer über die von der Behörde selbst verlinkte Adresse laufen, wie Kartenbetrug beschreibt. Die Bestätigung einer Portalzahlung gehört mit Datum und Verwendungszweck gespeichert, denn bei Rückfragen ist sie der einzige Nachweis des Eingangs.
Bei Steuerpflicht in einem anderen Land, das Kartenzahlung zulässt, kommt zu den dortigen Entgelten unter Umständen eine Fremdwährungsgebühr hinzu, und diese zweite Position wird regelmäßig vergessen.
Ob ein Portal das Entgelt als Festbetrag oder als Prozentsatz erhebt, lohnt bei wiederkehrenden Zahlungen einen einmaligen Blick. Bei kleinen Zahlungen ist ein Festbetrag teurer, bei großen der Prozentsatz. Für wiederkehrende Zahlungen an Behörden hilft eine Notiz mit dem üblichen Weg je Stelle.
Die häufigsten Fehler#
- Auf einen Kartenweg beim Finanzamt hoffen. Das Finanzamt kennt Überweisung und Lastschrift, sonst nichts.
- Entgelte gegen Punkte aufrechnen, ohne zu rechnen. Punktwert und Entgelt gehören nebeneinander, und bei einer Standardkarte verliert die Kartenzahlung.
- Den Bargeldvorschuss nutzen. Er kostet ab dem ersten Tag Zinsen und bringt meist keine Punkte.
- Einen Saldo stehen lassen. Die Zinsen übersteigen jeden Bonus, und der Umweg über die Karte wird damit zum teuersten Weg, eine Steuerschuld zu begleichen.
- Die Umsatzeinordnung übersehen. Bargeldnahe Umsätze bringen oft keine Punkte, das Entgelt fällt trotzdem an.
- Statt Anpassung der Vorauszahlung eine Karte suchen. Der Antrag beim Finanzamt entlastet direkt und kostet nichts.
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